Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Ladendiebe werden nach Diebstahl von 2 Handys im Wert von ca. 2.300 EUR auf der Flucht durch Polizei gestellt
Neubrandenburg (ots)
Am 15.11.2018 gegen 13 Uhr wurde der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums mitgeteilt, dass es soeben einen gemeinschaftlichen Ladendiebstahl von zwei hochwertigen Handys aus einem Mobilfunkladen in der Neutorstraße in der Neubrandenburger Innenstadt gegeben hat. Mehrere Personen sollen daraufhin mit einem weißen Fahrzeug der Marke BMW mit ausländischen Kennzeichen in Richtung Friedrich-Engels-Ring gefahren sein. Mehrere Funkwagen waren im Einsatz, um das flüchtende Fahrzeug festzustellen.
Zwei Beamte des Polizeihauptrevieres Neubrandenburg haben sich zügig in Richtung der Autobahnabfahrt "Neubrandenburg Ost" begeben. Dabei haben sie auf der B104 auf dem Berg, kurz hinter der Ortslage Küssow das besagte Fahrzeug fahrend festgestellt. Die Beamten stoppten das Fahrzeug, um anschließend eine Kontrolle durchführen zu können. In dem weißen BMW mit spanischen Kennzeichen wurden fünf rumänische Staatsbürger (2 Frauen, 3 Männer) im Alter von 18-24 Jahren festgestellt. Die Personalienüberprüfung ergab, dass keiner von ihnen bisher polizeilich in Erscheinung getreten ist. Bei der Inaugenscheinnahme des Fahrzeuginnenraums und der Insassen haben die Beamten die beiden entwendeten Handys in einer Tasche entdeckt und sichergestellt.
Da sich damit der Verdacht des gemeinschaftlichen Ladendiebstahls erhärtete, wurden die fünf rumänischen Staatsbürger vorläufig festgenommen und zum Polizeihauptrevier Neubrandenburg verbracht. Hier wurden alle fünf Beschuldigten erkennungsdienstlich behandelt und als Beschuldigte im Strafverfahren vernommen. Auf Grund der Sprachbarrieren war dazu ein Dolmetscher erforderlich. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden sie in den heutigen Morgenstunden aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.
Bei den beiden Handys handelt es sich um ein iPhone X und ein iPhone XS Max im Wert von insgesamt 2.294 Euro. Diese können wieder an den Eigentümer zurückgegeben werden, so dass dem Mobilfunkladen kein Schaden entstanden ist.
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