Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Wochenendbilanz: Sieben Fahrzeugführer mit mehr als 1,1 Promille am Steuer kontrolliert
LK MSE (ots)
Am vergangenen Wochenende vermeldete die Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg bereits zwei Verkehrsunfälle, bei welchen die Fahrzeugführer unter Einfluss von Alkohol gefahren sind. Bei beiden Unfällen wurden die beiden Unbeteiligten schwerverletzt. Die Beamten der Polizeiinspektion Neubrandenburg haben am vergangenen Wochenende sieben weitere Trunkenheitsfahrten festgestellt. Die Fahrzeugführer haben mit weit mehr als 1,1 Promille ihr Fahrzeug geführt und damit eine Straftat begangen. Auch die Feststellzeiten sind erschreckend, da diese zum Teil mitten am Tag sind:
Am 08.02.2019 gegen 11:40 Uhr wurde in der Salower Straße in Friedland ein 46-jähriger Fahrzeugführer mit 1,67 Promille kontrolliert.
Am 08.02.2019 gegen 13:20 Uhr wurde ein 39-jähriger Fahrzeugführer mit 3,41 Promille in der Fritz-Reuter-Straße in Stavenhagen kontrolliert.
Am 08.02.2019 gegen 22:15 Uhr kontrollierten die Beamten auf dem Bethanienberg in Neubrandenburg einen 53-jährigen Fahrzeugführer, welcher 2,56 Promille pustete.
Am 09.02.2019 gegen 18:30 Uhr kam ein 26-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Fahrzeug gegen ein anderes Fahrzeug. Danach verließ er den Unfallort unerlaubt. Als die Beamten den 26-Jährigen aufsuchten, bemerkten sie Atemalkoholgeruch - der Atemalkoholtest hat einen Wert von 2,34 Promille ergeben.
Am 09.02.2019 gegen 20:30 Uhr wurde die 39-jährige Fahrzeugführerin zur Klärung eines anderen Sachverhaltes angehalten und kontrolliert. Ein durchgeführter Atemalkoholtest hat einen Wert von 1,67 Promille ergeben.
Am 09.02.2019 gegen 09:35 Uhr wurde ein 45-jähriger Fahrzeugführer in der Ernst-Thälmann-Straße in Woldegk kontrolliert. Das Atemalkoholmessgerät zeigte bei ihm einen Wert von 2,02 Promille an.
Am 10.02.2019 gegen 03:20 Uhr wurde auf dem Friedrich-Engels-Ring in Neubrandenburg ein 48-jähriger Fahrzeugführer kontrolliert, welcher 1,14 Promille pustete.
In den genannten Fällen wurden Strafanzeigen wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr erstattet. Die alkoholisierten Fahrzeugführer mussten jeweils eine Blutprobe sowie ihren Führerschein abgeben. Sie dürfen nun kein Fahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen.
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