Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Hinweise der Polizeiinspektion Neubrandenburg zu den Montagsspaziergängen am 01.06.2020
Neubrandenburg (ots)
In den vergangenen Wochen fanden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Neubrandenburg jeweils an den Montagabenden mehrere Montagsspaziergänge, die überwiegend nicht angemeldet waren, statt.
Die freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit sind wesentliche Grundrechte und Elemente der demokratischen Willensbildung. Das Grundgesetz unterscheidet dabei nicht, welche Auffassungen oder Meinungen in den Versammlungen vorgetragen werden, solange diese mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sind. Für Versammlungen unter freiem Himmel gilt jedoch eine Anmeldepflicht. Die Polizei fordert dazu auf, die Versammlung "Montagsspaziergang" im Vorfeld bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte anzumelden.
Die Polizei hat dabei mehrfach vergeblich versucht, einen Versammlungsleiter bekannt zu machen. In den zurückliegenden zwei Wochen wurden im Vorfeld vermeintliche Organisatoren und auch mögliche Verantwortungsträger angeschrieben oder angesprochen sowie am Montagabend die Personen vor Ort mittels Lautsprecherdurchsagen aufgefordert, dass sich ein Versammlungsleiter meldet. Diese Versuche sind erfolglos verlaufen, so dass sich die Personen ohne Versammlungsleiter in Bewegung gesetzt haben und durch die Polizei begleitet wurden. Dabei wurden den Personen die geltenden Auflagen, wie etwa die Einhaltung des Mindestabstandes mehrfach mittels Lautsprecherdurchsagen verdeutlicht.
Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung können seit dem 18. Mai 2020 Versammlungen mit bis zu 150 Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln und dem Beachten der Hygienevorschriften durchgeführt werden. Die Versammlungsbehörde kann auf Antrag eine höhere Teilnehmerzahl im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt genehmigen. Die Teilnehmer sollen im öffentlichen Raum einen Abstand von 1,5 Metern zu den weiteren Teilnehmern einhalten, solange es sich nicht um Familienmitglieder oder Mitglieder des gleichen Hausstands handelt. Im Sinne des Infektionsschutzes wird empfohlen, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.
Die Polizei wird anlässlich der Versammlungslage in den jeweiligen Städten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte auch am kommenden Montag im Einsatz sein, um einerseits angemeldete Versammlungen zu schützen und andererseits Verstöße gegen die Rechtsordnung zu ahnden.
Die Polizei stellt dabei für alle Grundrechtsträger sicher, dass angemeldete Versammlungen friedlich durchgeführt und verfügte Auflagen eingehalten werden. Das Handeln der Polizei orientiert sich dabei am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Bei Fragen zu einzelnen Versammlungen kann sich stets an die zuständige Polizeidienststelle oder die Versammlungsbehörde gewendet werden. Dort wird auch mitgeteilt, ob eine entsprechende Anmeldung vorliegt und welche Auflagen für die Gewährleistung eines sicheren Versammlungsverlaufes verfügt wurden.
Rückfragen bitte an:
Kathrin Jähner
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