Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Kradfahrer nach Verfolgungsfahrt auf dem Acker gestellt
Röbel (ots)
Am 28.02.2021 kam es vom Stadtgebiet Röbel bis zur Ortschaft Ludorfer Mühle zu einer Verfolgung eines Krads durch Beamte des Polizeireviers Röbel.
Die Beamten befanden sich gegen 20 Uhr auf der Warener Chaussee in Röbel, als sie sich entschlossen, den Fahrzeugführer eines Krads einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Dieser missachtete jedoch jegliche Anhaltesignale der Polizei und entfernte sich mit sehr hoher Geschwindigkeit in Richtung Stadtzentrum aus Sietow kommend. Die gefahrene Geschwindigkeit betrug innerorts zwischen 50 - 70 km/h, außerorts in Richtung Ludorf beschleunigte der Fahrzeugführer des Krads bis auf 130 km/h. Bereits bei der Verfolgung erkannten die Beamten, dass das amtliche Kennzeichen des Krads augenscheinlich abgeklebt war.
Zwischen der Ortschaft Röbel und Ludorfer Mühle versuchten die Beamten, sich mit dem Streifenwagen vor das Krad zu setzen. Dieses Vorhaben gelang vorerst nicht, da der Kradfahrer die komplette Fahrbahn nutzte, um sich der Kontrolle weiter zu entziehen. Kurz nach der Ortschaft Ludorfer Mühle konnten sich die Beamten mit dem Streifenwagen gefahrlos vor das Krad setzen und somit die Geschwindigkeit verringern. Der Kradfahrer fuhr in der weiteren Folge von der Fahrbahn auf die angrenzende Ackerfläche. Die weitere Flucht per Krad war dem Flüchtigen auf dem Ackerboden nicht möglich. Somit wurde die Flucht fußläufig über die Ackerfläche fortgesetzt. Den ebenfalls hinterhereilenden Beamten gelang es nach einigen hundert Metern, den Flüchtigen zu stellen.
Im Rahmen einer anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten Betäubungsmittel in der mitgeführten Kleidung des 21-jährigen Deutschen. Darüber hinaus reagierte ein durchgeführter Drogenvortest positiv, sodass dem Beschuldigten folglich eine Blutprobe im Klinikum Röbel entnommen wurde. Bezüglich des amtlichen Kennzeichens des Krades stellten die Beamten fest, dass dieses durch den Beschuldigten teilweise mit weißem Tape abgeklebt wurde. Zudem handelte es sich um ein Saisonkennzeichen, welches nur von April bis September gültig ist.
Dem Beschuldigten wurde die Weiterfahrt ohne gültige Versicherung und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln untersagt. Gegen ihn ermitteln nun die Beamten der Kriminalkommissariatsaußenstelle Röbel wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Pflichtversicherungsgesetz, wegen des Kennzeichenmissbrauchs und des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss.
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