Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Alkoholisierter Störer belästigt und bedroht Altentreptower Familie, später leistet er Widerstand gegen Polizeibeamte
Altentreptow/ Neubrandenburg (ots)
Am Abend des 11.10.2021 kam es in der Fritz-Peters-Straße in Altentreptow zu einem Polizeieinsatz, nachdem ein alkoholisierter Störer eine Familie belästigte und bedrohte. Im Rahmen des Einsatzes kam es zudem zu Widerstandhandlungen gegen die eingesetzten Beamten.
Nach bisherigen Erkenntnissen schlug der 28-jährige deutsche Tatverdächtige gegen 19:50 Uhr des 11.10.2021 mehrmals gegen die Eingangstür der betroffenen Altentreptower Familie. Darüber hinaus bedrohte er die Familienmitglieder lautstark von draußen, woraufhin eines der heranwachsenden Kinder der Familie das Gespräch mit dem Mann suchte. In der weiteren Folge beleidigte der Tatverdächtige das einschreitende Kind der Familie und versuchte es außerdem körperlich anzugreifen. Lediglich der Täter selbst verletzte sich bei seinem Angriff leicht, das Kind konnte den Angriff abwehren und blieb unversehrt.
Im Zuge des Polizeieinsatzes kam es schließlich zu Widerstandshandlungen, Beleidigungen und Bedrohungen gegen die eingesetzten Beamten.
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es zwischen der betroffenen Familie und dem Täter keine Beziehung. Der Täter handelte scheinbar wahllos und desorientiert unter dem Einfluss von Alkohol. Ein Vortest ergab eine Alkoholisierung von 2,80 Promille.
Aufgrund des alkoholisierten Zustands des Täters wurde ihm im Krankenhaus Neubrandenburg eine Blutprobe entnommen. Im Anschluss erfolgte die Einlieferung in den Gewahrsam des Polizeihauptreviers Neubandenburg. Dabei leistete er erneut Widerstand gegen die Beamten, er beleidigte sie, drohte ihnen und versuchte zudem einen der Beamten zu beißen. Bei dem Einsatz wurde niemand verletzt. Neben dem Strafverfahren wegen Bedrohung, Nötigung, Beleidigung und Körperverletzung zum Nachteil der Familienmitglieder, ermittelt die Kriminalpolizei zudem wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Beleidigung und versuchter Körperverletzung zum Nachteil der eingesetzten Beamten.
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