Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Versammlung unter freiem Himmel in Neubrandenburg
Neubrandenburg (ots)
Am Samstag, den 15.01.2022 fand in der Neubrandenburger Oststadt eine Versammlung unter freiem Himmel statt, an der in der Spitze etwa 570 Personen teilnahmen. Inhaltlich äußerten sich die Teilnehmer gegen die Corona-Politik und die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen.
Entsprechend der Anmeldung begann die Versammlung gegen 12:15 Uhr in der Kopernikusstraße mit Redebeiträgen verschiedener Personen. Gegen 13:15 Uhr formierten sich die Anwesenden zu einem Aufzug und zogen durch das Stadtviertel. Die kurzzeitige Nutzung der Salvador-Allende-Straße und die erforderlichen Sperrmaßnahmen durch die Polizei, führten zu leichten Verkehrseinschränkungen in der Oststadt. In der Einsteinstraße/Petrosawodsker Straße stoppten die Teilnehmer planmäßig zur Zwischenkundgebung.
Während des Aufzugs wurde ein Teilnehmer festgestellt, welcher augenscheinlich ein Messer bei sich führte. Bei der Kontrolle wurde neben dem erkannten Taschenmesser zudem ein Klappmesser in Form einer Kreditkarte aufgefunden. Gegen den Mann wurde eine Strafanzeige nach dem Versammlungsgesetz erstattet. Des Weiteren fiel ein Versammlungsteilnehmer auf, welcher ein Schild mit sich führte. Aufgrund der Abbildung besteht der Verdacht der Verunglimpfung des Bundespräsidenten. Das Schild wurde sichergestellt und eine Strafanzeige gegen den Mann aufgenommen. In der Semmelweisstraße kam es zu einer weiteren Straftat durch einen Anwohner. Dieser beleidigte Personen des vorbeiziehenden Aufzugs wiederholt durch das Zeigen des Mittelfingers. Die Personalien des Tatverdächtigen wurden durch Polizeibeamte aufgenommen. Auf Antrag wurde eine Strafanzeige wegen Beleidigung gegen den Anwohner aufgenommen.
Ohne weitere Störungen erreichte der Aufzug gegen 15:15 Uhr den Endkundgebungsort in der Kopernikusstraße, wo die Versammlung nach weiteren Rede- und Kulturbeiträgen gegen 17:00 Uhr beendet wurde.
Größtenteils hielten sich die Teilnehmer an das vorgegebene Abstandsgebot von 1,5m. Der Versammlungsleiter wies zu Beginn der Versammlung und während des Aufzugs wiederholt per Lautsprecher auf die Einhaltung hin. Darüber hinaus wurden Zuwiderhandlungen durch die Ordner angesprochen. Ein aktives polizeiliches Handeln war nicht erforderlich.
Aufgrund der Feststellung eines Versammlungsteilnehmers, welcher ein Messer mit sich führte, weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass das Mitführen von Waffen, Messern oder Gegenständen, mit denen Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden können, auf Versammlungen nicht gestattet ist und zur Anzeige gebracht wird.
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