Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Beamte stellen vier alkoholisierte e-Scooter-Fahrer in Neubrandenburg innerhalb von drei Stunden festgestellt
Neubrandenburg (ots)
In der Nacht vom 05.02.2022 auf den 06.02.2022 stellten Beamte des Polizeihauptreviers Neubrandenburg kurz nach 01:00 Uhr bei einer Kontrolle dreier e-Scooter-Fahrer in der Neustrelitzer Straße Verstöße gegen die Promillegrenzen hinsichtlich des Führens von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr fest.
Die Beamten stellten drei junge Männer im Alter von 18, 23 und XX Jahren fest, welchen möglicherweise unter dem Einfluss von Alkohol ihre Kraftfahrzeuge führten. Bei dem 18-Jährigen ergab der Vortest einen Wert von 0,76 Promille. Sein 25-jähriger Begleiter pustete 0,56 Promille. Beide wurden zur Polizeidienststelle verbracht, um eine vor Gericht anerkannte Atemalkoholmessung durchzuführen. Gegen sie wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der dritte, 22-jährige e-Scooterfahrer wies sogar einen Atemalkoholwert von 1,13 Promille auf, was den Verdacht einer Straftat begründete. Ihm wurde im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen und eine Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr eröffnet.
Lediglich etwa drei Stunden später kontrollierten dieselben Beamten einen weiteren e-Scooter-Fahrer in der Demminer Straße. Auch bei ihm bestand der Verdacht der Alkoholisierung, welcher sich vor Ort bestätigte. Der Vortest ergab einen Promillewert von 1,18. Da auch gegen den 20-Jährigen der Verdacht einer Straftat vorlag, erfolgte eine Blutprobenentnahme im Klinikum in Neubrandenburg.
Alle vier Personen wohnen in Neubrandenburg und setzten die restliche Strecke ihres Weges zu Fuß fort.
Die Führerscheinstelle des Landkreises wurde über alle Sachverhalte in Kenntnis gesetzt.
Die Feststellungen aus Neubrandenburg werden erneut zum Anlass genommen, um darauf hinzuweisen, dass es sich bei e-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, für deren Nutzung die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto gelten. Ab einem Alkoholwert von 0,5 Promille ist das Führen der modernen Kraftfahrzeuge nicht mehr gestattet und wird mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro geahndet. Ab einer Alkoholisierung von 1,1 Promille besteht der Verdacht einer Straftat, infolgedessen der Verlust der Fahrerlaubnis droht.
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Alexander Gombert
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