Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Landwirtschaftliche Fahrzeugkombination entspricht nicht den Verkehrsvorschriften
Landkreis MSE (ots)
Am 02.08.2022 gegen 14:10 Uhr führten Beamte der besonderen Verkehrsüberwachung Altentreptow eine Verkehrskontrolle auf der K39 zwischen Kummerow und Grammentin durch. Kontrolliert wurde der Fahrer einer landwirtschaftlichen Fahrzeugkombination, welche offensichtlich nicht den Verkehrsvorschriften entsprach. Im Rahmen der Kontrolle bestätigte sich dieser Verdacht. Für den geführten Anhänger ergab sich eine Zulassungspflicht sowie eine Versicherungspflicht, welche beide nicht vorhanden waren. Weiterhin stellten die Beamten technische Mängel in Form einer deformierten Zuggabel, eines defekten Ladebodens und nicht abnahmefähigen Anbauten fest. Die Weiterfahrt des Anhängers wurde untersagt. Die Ermittlungen führt die Kriminalkommissariatsaußenstelle Malchin.
Die Polizei stellt wiederkehrend zur Erntezeit fest, dass veraltete Landtechnik mobilisiert wird, die in keiner Weise den Verkehrsvorschriften entspricht. Als Hauptproblem kristallisieren sich dabei Anhänger zum Transport von Erntegut heraus. Weiterhin werden Anhänger oft ohne Zulassung hinter Zugmaschinen betrieben, obwohl die Bedingungen für zulassungsfreie Nutzung nicht vorliegen.
In diesem Fall ist darauf zu achten, dass die FIN am Rahmen, das Fabrikschild mit den Herstellerdaten und Fahrzeugpapiere vorhanden sind. Weiterhin müssen sodann Geschwindigkeitsschilder "25 Km/h" angebracht sein. Diese Geschwindigkeit darf nicht überschritten werden. Zudem werden des Öfteren technische Mängel an den Fahrzeugen festgestellt, welche zur Untersagung der Weiterfahrt führen können.
Die Verantwortung liegt jedoch nicht allein bei den Fahrzeugführern, sondern eben auch bei den Fahrzeughaltern.
Die Polizei bittet darum, trotz der Erntezeit kein Risiko einzugehen. Einen Anhänger zu führen, welcher nicht den Verkehrsvorschriften entspricht, kann zu weitreichenden Folgen und sogar Verkehrsunfällen führen.
Erst kürzlich bemerkten die Beamten eine unzulässige Eigenbaukonstruktion eines Anhängers, welcher auf einer Ackerfläche umgestürzt ist.
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Adina Ebert
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