Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Polizeibeamte stellen zwei Fahrzeugführer nach verbotenem Fahrzeugrennen
B110 (ots)
Am 21.02.2023 gegen 23:30 Uhr sind Beamten des Polizeihauptreviers Demmin im Rahmen ihrer Zivilstreife zwei Fahrzeuge in Dargun aufgefallen, die nebeneinander die Demminer Straße (B110) stadtauswärts befuhren. Die Beamten haben sich entschlossen, den beiden Fahrzeugen zu folgen. Sie erhöhten ihre Geschwindigkeit stark, was allerdings nicht ausgereicht hat, um auf die beiden Fahrzeuge aufzuschließen. Erst als die beiden PKW in der Ortschaft Zarnekow durch einen langsam fahrenden LKW gebremst wurden, konnten die Beamten die Kennzeichen der Fahrzeuge erkennen und aufnehmen. In der Folge überholten die beiden PKW und der Zivilwagen den LKW und fuhren weiter in Richtung Demmin. Dabei fuhren die Fahrzeugführer der beiden PKW Geschwindigkeiten von bis zu 180 km/h. Auch in den auf 70 km/h reduzierten Bereichen nahe der Siedlung Remershof und in der Ortslage Warrenzin fuhren die beiden PKW weiter mit Geschwindigkeiten zwischen 140 und 180 km/h. Etwa 300m nach der Ortslage Warrenzin haben die beiden PKW sich mehrfach gegenseitig überholt und verharrten teilweise auch nebeneinander im Überholvorgang. Zur Absprache gaben sie sich dafür auch Lichtzeichen.
Die Beamten haben während der Fahrt die uniformierten Kollegen informiert. Diese konnten ein Anhaltesignal mittels Signalleuchte in der Einfahrt von der Devener Straße zur Straße der Völkerverständigung in 17109 Demmin setzen. Diesem Anhaltesignal folgten beide Fahrzeugführer. Im Anschluss wurden die beiden Fahrzeugführer kontrolliert. Die beiden 33- und 39-jährigen Demminer wurden zudem belehrt, dass der Anfangsverdacht einer Straftat gemäß §315d StGB - verbotenes Kraftfahrzeugrennen - besteht. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wurden die beiden Führerscheine der Fahrzeugführer beschlagnahmt. Den Beschuldigten wurde erläutert, dass sie bis zu einer gerichtlichen Entscheidung kein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum führen dürfen und somit die Weiterfahrt untersagt ist.
Die Ermittlungen wegen des Verbotenen Kraftfahrzeugrennens wurden in der Kriminalkommissariatsaußenstelle Demmin aufgenommen.
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