Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: Polizeieinsatz auf Grund mehrerer Veranstaltungen
Demmin (ots)
Die Polizeiinspektion Neubrandenburg führte anlässlich sieben angemeldeter Veranstaltungen in Demmin einen Polizeieinsatz durch. Dazu waren ca. 600 Polizeibeamte verschiedener Behörden der Landespolizei MV im Einsatz. Der Auftrag war der Schutz der Versammlungsfreiheit, die Gewährleistung des friedlichen Verlaufs der einzelnen Veranstaltungen sowie die Sicherstellung der Sicherheit im gesamten Veranstaltungsraum.
An der Veranstaltung der NPD unter dem Thema "8. Mai 1945 - Kein Grund zum Feiern. Vergessen wir Tod, Leid und Besatzung nicht." haben ca. 150 Personen teilgenommen. Sie sind vom Stadion zum Bollwerk und nach einer Zwischenkundgebung wieder zurück zum Stadion gegangen.
Bei den anderen sechs angemeldeten Veranstaltungen handelte es sich um Mahnwachen, stationäre Kundgebungen und um einen Aufzug. Diese befanden sich entlang der Aufzugsstrecke der oben genannten Veranstaltung der NPD. An diesen sechs Veranstaltungen haben insgesamt ca. 250 Personen teilgenommen.
Bei allen sieben Veranstaltungen kam es zu keinen relevanten Zwischenfällen. Der Polizeieinsatz wurde daher gegen 22:00 Uhr beendet.
Die Polizeibeamten haben während des Einsatzes mehrere Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Vermummungsbot und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen aufgenommen. Im Einzelnen dazu kann gesagt werden, dass die Beamten am Rande der Veranstaltungen bei einem Tatverdächtigen ein Hakenkreuz auf der Wade und bei der anschließenden Kontrolle Betäubungsmittel festgestellt haben. Zudem lag gegen ihn ein Haftbefehl vor, so dass er anschließend in die JVA gebracht wurde. Ebenfalls am Rande der Veranstaltungen hat ein weiterer Tatverdächtiger den Hitlergruß gezeigt und gerufen. Bei der folgenden Kontrolle haben die Beamten zudem ein Hakenkreuztattoo auf seiner Hand festgestellt. Bei einem Zeugen zu dieser Tat haben die Beamten Betäubungsmittel sichergestellt. Gegen drei Personen einer Kundgebung wurde Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot aufgenommen, da sie der mehrfachen Aufforderung zum Zeigen ihrer Gesichter nicht nachkamen.
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