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Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol)

Pol-DHPol: 1,3 Mio. EUR-Paket zur Aufarbeitung der deutschen Polizeigeschichte - Ausstellung "Die Polizei im NS-Staat" soll ab Frühjahr 2011 gezeigt werden

Münster (ots)

Ausgangslage / Beschluss:
Die Innenminister des Bundes und der Länder haben auf ihrer Konferenz
im April 2008 - unter dem Vorsitz des Brandenburger Innenministers 
Jörg Schönbohm - beschlossen, das Projekt "Die Polizei im NS-Staat" 
auf den Weg zu bringen. Insgesamt werden für das Projekt, das auf 
eine Dauer von drei Jahren angelegt ist, 1,3 Mio. EUR bereitgestellt.
Über den Kooperationspartner Deutsches Historisches Museum (DHM) 
trägt der Bund 350.000 EUR, die verbleibenden 950.000 EUR werden nach
dem "Königsteiner Schlüssel"   (Umlageverfahren für die anteilige 
Finanzierung gemeinsamer Projekte durch alle Bundesländer)anteilig 
von den 16 Ländern übernommen.
Projektbestandteile:
Das Projekt "Die Polizei im NS-Staat" besteht aus drei Teilen:
- Planung einer temporären Ausstellung zur "Polizei im NS-Staat" im 
DHM, Berlin. Die Ausstellung soll dort im März 2011 eröffnet werden.
  • Erstellung von multimedialen Unterrichtsmaterialien und methodisch-didaktischen Handreichungen zum Thema "Die Polizei im NS-Staat" für die schulische und außerschulische Erwachsenenbildung ebenso wie für alle Aus- und Fortbildungsebenen (mittlerer Dienst (nicht in allen Ländern), gehobener und höherer Dienst) der Polizeien des Bundes und der Länder.
  • Erstellung eines Ausstellungsmoduls zur "Polizei im NS-Staat", das an den Fachhochschulstandorten der Länderpolizeien und der Bundespolizei für Dauerausstellungen zum Thema genutzt werden kann und um regionale Komponenten angereichert werden soll.
Projektleitung und Kooperationspartner:
Die Innenministerkonferenz (IMK) hat der Deutschen Hochschule der 
Polizei (DHPol) in Münster - Die Deutsche Hochschule der Polizei ist 
die zentrale Bund-Länder Einrichtung zur Aus- und Fortbildung der 
TOP-Führungskräfte der deutschen Polizeien - die Projektleitung 
übertragen. Die DHPol wird das Projekt, in Kooperation mit dem 
Deutschen Historischen Museum in Berlin (DHM), umsetzen. Die 
geschäftsführende Leitung und Umsetzung des Projekts obliegt Herrn 
Dr. Wolfgang Schulte vom Fachgebiet "Allgemeine Polizeiwissenschaft" 
der DHPol. Unterstützt wird er von Herrn Dr. Detlef von Schwerin, der
das "Zentrum für Zeitgeschichte der Polizei" an der Fachhochschule 
der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg leitet und der das 
Projekt initiiert hat. Zudem gibt es eine enge Zusammenarbeit 
zwischen der DHPol und der Gedenkstätte Villa ten Hompel in Münster.
Stand des Projekts:
Im Sommer 2008 wurde ein Kooperationsvertrag zwischen der DHPol und 
dem DHM in Berlin abgeschlossen. Wesentlicher Inhalt ist die 
gemeinsame Erstellung einer temporären Ausstellung zur Polizei im 
NS-Staat, die nach jetzigem Planungsstand im März 2011 im DHM in 
Berlin eröffnet werden soll.
Im Verlauf des Spätsommers 2008 konnten die in der Projektplanung 
vorgesehenen drei Stellen für Historiker (zwei Vollzeit- und je zwei 
halbe Stellen) besetzt werden. Diese sind für die Dauer des Projekts 
(bis zum 31. Oktober 2011) als Wissenschaftliche Mitarbeiter bei der 
Deutschen Hochschule der Polizei angestellt. Es handelt sich dabei um
Privatdozentin Dr. Mariana Hausleitner, M.A. Andreas Mix, M.A. Martin
Hölzl, und M.A. Florian Dierl. Die vier Historiker arbeiten in 
Büroräumen der Berliner Polizei in Berlin-Biesdorf (ehemalige 
Hochschule der Volkspolizei der DDR) und können so die für die 
Umsetzung des Projekts notwendigen Absprachen mit dem DHM direkt vor 
Ort treffen.
Mediale Begleitung:
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg beabsichtigt, zeitnah zum 
Ausstellungsbeginn im März 2011, eine zweiteilige Dokumentation zur 
Polizei im NS-Staat bundesweit in der ARD auszustrahlen.
Projektpartner:
Deutsches Historisches Museum, Berlin
Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg, Oranienburg
Gedenkstätte Villa ten Hompel, Münster
Symposium:
Um das Projekt und hier vor allem die für 2011 geplante Ausstellung 
im DHM einem breiteren (Fach-)Publikum bekannt zu machen, wird vom 
13. bis 15. Mai 2009 an der DHPol in Münster ein Symposium zur 
"Polizei im NS-Staat" stattfinden. Auf der 
fachlich-wissenschaftlichen Ebene dient das Symposium der Erhebung 
des aktuellen Forschungsstandes, um so die Arbeit der vier 
Projekt-Historiker zu unterstützen.
Wissenschaftlicher Beirat und Kuratorium:
Für den wissenschaftlichen Beirat konnten bisher Prof. Dr. Reinhard 
Rürup, Berlin, und Prof. Dr. Peter Longerich, London, gewonnen 
werden. Drei weitere namhafte Historiker/ Sozialwissenschaftler - mit
Forschungsschwerpunkten zur neueren deutschen Geschichte -  sind 
angefragt.
Des Weiteren besteht der Wissenschaftliche Beirat bereits aus den 
Vertretern einer Projektgruppe, die in den vergangenen zwei Jahren 
das Projekt vorangetrieben hat. Dabei handelt es sich um Personen, 
die berufliche Erfahrungen mit dem Leitthema des Projekts aus ihrem 
Arbeitsumfeld in Museen und Gedenkstätten einbringen sowie um 
Vertreter aus dem Bereich der Aus- und Fortbildung verschiedener 
Länderpolizeien mit entsprechender sozialwissen-schaftlicher bzw. 
historischer Ausbildung.
Ein Kuratorium einschließlich Schirmherrschaft befindet sich noch 
im Planungsstadium.
Ansprechpartner:
Dr. Wolfgang Schulte, Deutsche Hochschule der Polizei, Zum Roten 
Berge 18-24, 48165 Münster, Tel. 02501/806-418, Mail:  
wolfgang.schulte@dhpol.de
Dr. Detlef von Schwerin, Tel. 03301/8502280 oder 030/4664990262, 
Mail:  detlef.schwerin@fhpolbb.de
Pressestelle der Deutschen Hochschule der Polizei, Zum Roten Berge
18-24, 48165 Münster, Tel.: 02501/806-230, Fax: 02501/806-440, Mail:  
pressestelle@dhpol.de
Hintergrundinformationen zum Projekt "Die Polizei im NS-Staat"
1 Gründe für eine Ausstellung zur Geschichte der Polizei im 
NS-Staat
1.1 Die Polizei zeichnet sich durch eine besondere Staatsnähe aus,
da sie im Normalfall das Gewaltmonopol des Staates im Innern allein 
verwaltet. Sie ist damit direkter Teil der staatlichen 
Herrschaftsausübung. Solange es sich um einen demokratisch 
legitimierten Rechtsstaat handelt, bleibt diese strukturelle Nähe 
unproblematisch.
1.2 Die Nähe wird allerdings für den einzelnen Polizeibeamten zum 
Problem, wenn der Staat zur Diktatur entartet. Plötzlich stützt er 
mit seiner Arbeit ein Herrschaftssystem, das weder demokratisch 
legitimiert noch rechtsstaatlich ist. Zugleich bleibt er für seine 
eigenen Handlungen persönlich verantwortlich. Er kann sich im Falle 
strafbarer Anordnungen nicht auf Befehl und Gehorsam berufen.
1.3 Die Verbrechen der deutschen Polizei, vor allem im besetzten 
Osteuropa, werfen die Frage auf, auf welche Weise ein bedeutender 
Teil der noch in Weimar rechtsstaatlich ausgebildeten und 
sozialisierten Polizeibeamten zu Massenmördern werden konnte. Es gibt
dazu inzwischen einleuchtende, allgemeingültige Theorien (Harald 
Welzer), die für den Massenmord die Herausbildung einer bestimmten 
sozialpsychologischen Situation voraussetzen. Diese Situationen sind,
wir haben es z.B. im ehemaligen Jugoslawien selbst miterlebt, auch in
unserer Zeit wiederholbar.
1.4 Der Polizeibeamte ist also durch seine Staatsnähe speziellen 
Gefährdungen ausgesetzt. Die Fürsorgepflicht gebietet es, diese 
Gefährdung den Polizeibeamten in ihrer Ausbildung zu erläutern. In 
Deutschland kommt für 	diesen pädagogischenAuftrag das 
Extrem-beispiel der Polizei im NS-Staat in Frage.
1.5 Trotz einigen bemerkenswerten örtlichen Engagements ist 
polizeiintern die Geschichte der Polizei im Nationalsozialismus 
weitestgehend unbekannt geblieben. Dies gilt erst recht für die 
breite Öffentlichkeit. Die mangelnde Kenntnis der eigenen 
Organisationsgeschichte während der Zeit nationalsozialistischer 
Herrschaft teilt die Polizei mit anderen Berufsgruppen in unserer 
Gesellschaft; dies gilt es zu ändern.
1.6 Gleichwohl sind diese Kenntnisse - anders als in anderen 
Berufsgruppen - 	auch für die aktuelle tägliche Arbeitsbewältigung 
der Polizei von Bedeutung. Insbesondere bei der Konfrontation mit 
rechtsextremistischen Phänomenen in unserer Gesellschaft kann die 
vertiefte Kenntnis gerade auch der Unterschiede zur 
nationalsozialistischen Polizei zu einem souveränen und angemessenen 
Umgang mit rechtsextremistisch besetzten Themenfeldern führen. Eine 
historisch unterfütterte Auseinandersetzung mit dem eigenen 
Berufstand trägt dazu bei, sich des eigenen Berufsbildes einer 
gemeinwohlorientierten Bürgerpolizei im demokratischen Rechtsstaat 
auch unter Einbezug der Fakten der eigenen Organisationsgeschichte 
immer wieder neu zu vergewissern. Historische Kenntnisse über den 
NS-Staat und seine Polizei sind, wie uns die Erfahrung und immer 
wiederkehrende negative Schlagzeilen in der Presse vor Augen führen, 
für die polizeiliche Alltagesarbeit auch heute noch wünschenswert bis
unerlässlich.
1.7 Für die Polizeien des Bundes und der Länder in Deutschland 
bietet sich hier die einmalige Chance, die Aufarbeitung der 
Organisationsgeschichte der Polizei während der NS-Zeit selbst zu 
initiieren und aktiv zu betreiben.
2 Der gegenwärtige Wissensstand zur Geschichte der Polizei im 
NS-Staat
2.1 Bei ihrer Machtübernahme fanden die Nationalsozialisten eine 
Polizei vor, deren Personal in der Monarchie und der Weimarer 
Republik rekrutiert und sozialisiert worden war. Diese Polizei 
handelte rechtsstaatlich und hatte mit wechselndem Erfolg den 
politischen Extremismus von rechts wie links bekämpft. Das sehr 
konservative, militärisch geprägte Offizierskorps stand wie große 
Teile des Bürgertums der Republik skeptisch bis ablehnend gegenüber.
2.2 Die Polizei war den politischen und ideologischen 
Zeitströmungen ausgesetzt. Bei den Kriminalisten grassierte die 
Vision des Juristen und Kollegen Robert Heindl einer 
kriminalitätsfreien Gesellschaft durch dauernde Sicherungsverwahrung 
der "Berufsver-brecher" unter Umgehung der Justiz.
2.3 Die "Gleichschaltung" der Polizei verlief undramatisch und 
schnell, nachdem bereits durch den Preußenschlag vom 20. Juli 1932 
zwölf Behördenleiter (einschließlich des PP Berlin) abgesetzt worden 
waren. In der preußischen Polizei wurden nach der "Machtergreifung" 
bis zu 13% der höheren und bis zu 2% der unteren Dienstgrade 
entlassen, insgesamt nicht mehr als 1.000 von 80.000 Beamten. Diese 
gut platzierten Entlassungen, angefangen mit den Behördenleitern, 
reichten für die Disziplinierung des großen Rests.
2.4 In Preußen wurde die politische Polizei aus der allgemeinen 
Polizeistruktur ausgeglie-dert und direkt dem preußischen 
Innenminister unterstellt. Das im April 1933 gegründete Geheime 
Staatspolizeiamt rekrutierte ihr zusätzliches Personal zunächst aus 
der Kriminalpolizei und ging erst später zur Direkteinstellung über.
2.5 Strukturell wurde die Polizei durch die Abschaffung der 
Länderhoheit. "verreichlicht", d.h. zentralisiert. Ab Mitte 1936 
wurde sie schließlich direkt dem Reichsführer SS Himmler unterstellt 
und geriet damit in den Sog des sich ausweitenden SS-Imperiums.
2.6 Inhaltlich wurde die Arbeit der Polizei durch die Schaffung 
der Instrumente der unbegrenzten Sicherungsverwahrung und vor allem 
durch die Vorbeugehaft ohne Einschaltung der Justiz "gestärkt", d. h.
die rechtsstaatlichen Normen wurden mehr und mehr aufgeweicht. Bei 
der Gestapo erfüllte die Schutzhaft den gleichen Zweck. Die Polizei 
hing bald der Ideologie des "gesunden Volkskörpers" an, für dessen 
Gesundung die "erblich belasteten Berufskriminellen mit dem 
Verbrechergen" beseitigt werden müssen. Die Barrieren des 
Rechtsstaates wurden systematisch beseitigt und die Polizei erhielt 
den neuen Zielauftrag des "Dienstes an der Volksgemeinschaft".
2.7 Die Vorbeugehaft wurde auf immer neue "Fallgruppen" 
ausgeweitet und in den KZ vollstreckt. Zum Teil versahen die 
Sachbearbeiter die Einweisungsanordnungen mit dem RU-Vermerk, d.h. 
Rückkehr unerwünscht. Es kam zu mehr als 70.000 Einweisungen. Von 
dieser Gruppe überlebte die Hälfte nicht. Da die Todesfälle der 
Einlieferungsstelle zurückgemeldet wurden, war das Schicksal der 
Vorbeugehäftlingen den anordnenden Sachbearbeitern bekannt.
2.8 Während die Zuständigkeit für politische Delikte und Juden auf
die Gestapo übergegangen war, blieb die Kriminalpolizei weiterhin 
zuständig für die Sinti und Roma. Von den mehr als 45.000 Sinti und 
Roma in Deutschland und Österreich wurden mehr als 25000 ermordet, 
davon allein 20.000 in Auschwitz-Birkenau.
2.9 Die Ordnungspolizei war ab 1941 für die Zugbegleitung der 
Deportationszüge mit Juden in die Vernichtungslager zuständig. Das 
Schicksal der Juden blieb ihnen nicht verborgen.
2.10 Mit Kriegsausbruch wurden aus Polizeibeamten und 
Polizeireservisten Polizeibataillone, die 1942 zu Polizeiregimentern 
zusammengefasst wurden, aufgestellt. Diese insgesamt 125 Bataillone 
mit einer Sollstärke von je 500-600 waren für Polizeiaufgaben im 
besetzten Europa vorgesehen und umfassten ca. 25-30% des Personals 
der Ordnungspolizei. Sie ermordeten vor allem Juden aber auch andere 
Opfer, u. a. waren sie auch an dem berühmt/berüchtigten Massaker in 
Lidice beteiligt. Den Bataillonsangehörigen können gerichtsbekannt 
mindestens 520.000 Mordopfer zugerechnet werden, vermutlich liegen 
die Opferzahlen jedoch eher bei 1.000.000. In der Summe liegen die 
Opferzahlen bei den Polizeibataillonen wahrscheinlich deutlich höher 
als bei den sog. Einsatzgruppen, denen Teile von Polizeibataillonen 
zugeordnet waren.
3 Die Rezeption der Polizeigeschichte des NS-Staates nach 
Kriegsende
3.1 Während SS und Gestapo in den Nürnberger Prozessen zu 
verbrecherischen Organisationen erklärt wurden, blieb die 
uniformierte Ordnungspolizei (die sog. Grüne Polizei) und die 
Kriminalpolizei von einer derartigen Klassifizierung ausgenommen. Die
historische Forschung konzentrierte sich auf die Gestapo, die einen 
starken personellen Aufschwung erfuhr (1934: 1.700; 1943: 31.000) und
neben der SS in erster Linie mit den Verbrechen des NS-Staates 
identifiziert wurde.
3.2 Die mangelnde Verurteilung der Ordnungspolizei (1942: 276.000 
Beamte), aber auch der Kriminalpolizei (durchgängig ca. 13.000 
Beamte), beruhte auf bewussten Falschaussagen von Zeugen in Nürnberg.
Das daraus resultierende verharmlosende Bild einer während der 
NS-Zeit überwiegend rechtsstaatlich arbeitenden Ordnungs- und 
Kriminalpolizei wurde von den Betroffenen in der Nachkriegszeit 
sorgsam gehegt um die Wiedereinstellung auf Grund des Art. 131 GG zu 
ermöglichen und später aus Furcht vor Strafverfolgung.
3.3 Der Durchbruch zur historischen Wahrheit über die 
Ordnungspolizei gelang mit dem Buch des amerikanischen Historikers C.
Browning "Ganz normale Männer. Das Reserve Polizeibataillon 101 und 
die Endlösung in Polen" erst 1992 und der umfassenden Darstellung von
S. Klemp "Nicht ermittelt. Polizeibataillone und die 
Nachkriegsjustiz-Ein Handbuch" 2005. Für unsere Sicht der 
Kriminalpolizei im Nationalsozialismus war die Monographie von 
Patrick Wagner "Volksgemeinschaft ohne Verbrecher. Konzeption und 
Praxis der Kriminalpolizei in der Zeit der Weimarer Republik und des 
Nationalsozialismus" 1996 entscheidend.

Rückfragen bitte an:

Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol)
Pressestelle
Norbert Reckers M.A.
Telefon: 02501-806-230
Fax: 02501-806-440
E-Mail: pressestelle@dhpol.de
www.dhpol.de

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