Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH
RKiSH: Vereinbarung zur Personalüberleitung geschlossen
Heide / Bad Segeberg (ots)
Zum Jahreswechsel übernimmt die Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) die Durchführung des Rettungsdienstes im Kreis Segeberg. Die Geschäftsführer beider Organisationen schlossen jetzt eine Vereinbarung zur Personalüberleitung. Gemeinsames Ziel war es, für die Mitarbeiter die Weiterbeschäftigung im Rettungsdienst verbindlich zu regeln und damit den Betrieb des Rettungsdienstes ab dem 01.01.2019 sicherzustellen.
Der Kreis Segeberg war im Februar 2018 als fünfter Gesellschafter der RKiSH beigetreten und hatte sie mit der zukünftigen Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt. Das DRK beendet seine Tätigkeit im Rettungsdienst im Kreis Segeberg zum 31.12.2018.
Die Geschäftsführungen von DRK und RKiSH haben sich nun auf die Modalitäten bei der Personalüberleitung geeinigt. Es werden alle Beschäftigten des Rettungsdienstes, die bisher beim DRK angestellt sind ab dem 01.01.2019 auf die RKiSH übergeleitet. Durch diese Überleitung ist gesichert, dass alle Mitarbeiter von der RKiSH weiterbeschäftigt werden. Bereits im Vorwege hatten der Kommunale Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft ver.di einen Überleitungstarifvertrag abgeschlossen, der die Folgen eines Wechsels von Beschäftigten des DRK zur RKiSH regelt. Hierin sind beispielsweise die Tarifbindung, Übergangsregelungen oder Besitzstandswahrungen verankert.
In den jetzt geschlossenen Vereinbarungen geht es konkret um die technische Abwicklung des Personalübergangs vom bisherigen zum zukünftigen Durchführer.
"Unser Ziel ist ein unkomplizierter und mitarbeiterorientierter Übergang der Beschäftigten zu uns. Die Mitarbeiter sollen sich von der ersten Minute an bei uns willkommen fühlen.", beschreibt RKiSH-Geschäftsführer Michael Reis das Ergebnis der erzielten Einigung mit dem DRK.
Die Verhandlungen waren von dem Wunsch beider Organisationen geprägt, den Übergang für die Mitarbeiter einfach, aber auch rechtssicher und verlässlich zu gestalten. Teil der Vereinbarung ist, dass die Vertragspartner gemeinsam jedem Mitarbeiter eine Information zustellen, in der die nächsten Schritte erläutert werden.
Stefan Gerke, Vorstand und Geschäftsführer des DRK, ist zufrieden mit der geschlossenen Vereinbarung: "Unser Ziel war und ist es, unseren Beschäftigten einen reibungslosen und rechtssicheren Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf die RKiSH zu ermöglichen und die Erhaltung der Arbeitsplätze sicherzustellen. Dies ist uns mit der abgeschlossenen Vereinbarung gelungen."
Beide Organisationen arbeiten an weiteren Vereinbarungen zur Übernahme der Rettungsmittel durch die RKiSH und die zukünftige Einbindung des Ehrenamtes in sogenannten Schnellen-Einsatz-Gruppen (SEG) für größere Notfallereignisse. Mit dieser ersten Vereinbarung ist der Grundstein für eine weitere partnerschaftliche Zusammenarbeit - auch nach dem Wechsel in der Durchführung des Rettungsdienstes - gelegt worden.
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