POL-AA: Gemeinsame Pressemitteilung des Landratsamtes Schwäbisch Hall und des Polizeipräsidiums Aalen:
Aalen (ots)
Jugendschutzkontrollen im Landkreis Schwäbisch Hall
Über ein Drittel der getesteten Geschäfte hielten sich nicht an den Jugendschutz
Bereits seit dem Jahr 2010 werden im Landkreis Schwäbisch Hall regelmäßig sogenannte Testkäufe durch das Landratsamt Schwäbisch Hall, den Stadtverwaltungen Schwäbisch Hall und Crailsheim sowie durch die Polizei durchgeführt. Hierbei wird überprüft, ob Minderjährigen der Zugang zu Alkohol und Zigaretten, aber auch zu Spielhallen, ermöglicht wird. Ziel der Aktion ist es, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz aufzudecken und das Verkaufspersonal für die Notwendigkeit der konsequenten Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zu sensibilisieren und zu motivieren.
Zwölf jugendliche Testkäufer hatte der Landkreis für die Aufgabe am Dienstag ausgewählt. Sie erhielten eine Einführung, um sie auf die Aufgabe vorzubereiten. Diese beinhaltete unter anderem, dass sie beim Einkauf auf Nachfrage ihr wahres Alter nennen und ihren Ausweis vorlegen mussten. Auch war es ihnen nicht erlaubt, den Versuch zu starten, das Verkaufspersonal zu überreden, damit diese ihnen harte Alkoholika und Zigaretten verkauften oder es ihnen ermöglichte, die Glückspielgeräte in den Spielhallen zu nutzen.
In Begleitung und Unterstützung von zwölf Polizeibeamten und des Kreisjugendreferenten des Landratsamtes Schwäbisch Hall, Dietmar Winter, wurde durch die Minderjährigen versucht, hochprozentigen Alkohol, Tabak sowie Computerspiele/Videos mit Altersbeschränkung zu erwerben und Spielhallen aufzusuchen. Mit 30 Euro im Geldbeutel gingen die Jugendlichen zu zweit in die Geschäfte. Die Artikel, ob beispielsweise "harter" Alkohol oder Zigaretten, durften sie sich selbst aussuchen. Missachtete das Verkaufspersonal den Jugendschutz, wurde es von den Polizisten unmittelbar nach dem Kauf sofort darauf angesprochen.
Ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz kann richtig teuer werden: Wer zum ersten Mal bei den Testkäufen gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt, hat mit einem Bußgeld von ca. 300 Euro zu rechnen, für Wiederholungstäter wird in der Regel das Bußgeld verdoppelt.
Am Dienstag wurden insgesamt 70 Verkaufs- und Spielörtlichkeiten überprüft. In 27 Fällen wurde ohne weitere Überprüfung des Personalausweises die gekauften Waren den jugendlichen Käufern überlassen oder ein Spielen an den Gewinnspielautomaten erlaubt.
Bei 34 Versuchen, hochprozentigen Alkohol zu kaufen, gelang dies zehn Mal. Die Beanstandungen beim Tabakkauf lagen bei elf von 21 Versuchen. Sehr hoch fiel auch die Beanstandungsquote auch beim Kauf von Videos mit Altersbeschränkung und beim Betreten von Spielhallen aus. Bei 15 Versuchen wurden sechs Verstöße festgestellt. Die Verkäufer fragten die Jugendlichen teilweise nicht nach ihrem Alter oder verlangten den Ausweis erst gar nicht - oder aber sie verrechneten sich bei der Kontrolle des Personalausweises. Häufig führen Zeitdruck und mangelndes Wissen bezüglich der gesetzlichen Vorgaben zu Verstößen.
Diese Ergebnisse sind aus Sicht der Experten nicht zufriedenstellend. Um Kinder und Jugendliche vor den Folgen des riskanten Alkohol- und Tabakkonsums zu schützen, ist es unabdingbar, Erwachsene in die Verantwortung zu nehmen. Ein wirkungsvoller Beitrag zur Prävention ist es, zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu jugendgefährdenden Gelegenheiten bekommen. "Leider", so der Kreisjugendreferent, "wird der Jugendschutz im Alltag oft vergessen. Dabei sind zum Beispiel Alkohol und Tabak nach den Ergebnissen aktueller Studien immer noch die am meisten verbreiteten Suchtmittel unter Kindern und Jugendlichen. Neben erheblichen gesundheitlichen Schäden können sich gerade im Jugendalter Einstellungen und Haltungen gegenüber Alkohol und Tabak, die auch das zukünftige Verhalten maßgeblich bestimmen, verfestigen." Zu Beginn der Testkäufe im Jahr 2010 lag die Quote der unerlaubten Alkoholverkäufe an Minderjährige bei vierzig Prozent. "Die Verstöße haben sich erfreulicherweise über die Jahre reduziert", erklärt Landrat Gerhard Bauer.
Eine Folge des leichten Zugangs zu branntweinhaltigen Getränken und Spirituosen sind Krankenhausaufenthalte wegen Alkoholvergiftung. Mit 50 Fällen bei 13 bis 19 Jährigen lag der Landkreis Schwäbisch Hall 2017 laut Statistischen Landesamt wieder etwas unter dem baden-württembergischen Durchschnitt. Jeder Einzelfall kann jedoch gravierende Folgen haben. Die Jugend-Sucht-Beratungsstelle im Landkreis Schwäbisch Hall schafft mit verschiedenen Maßnahmenpaketen zur Information, Prävention und Beratung eine erhöhte Sensibilität, um Alkohol- und Tabakmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Sind diese bereits durch exzessiven Konsum aufgefallen, werden in Gruppenangeboten (Risikocheck) das eigene Konsumverhalten reflektiert und Kompetenzen für den Umgang mit den Risiken gestärkt.
Testkäufe dienen dem Jugendschutz. Ohne Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen geht es einfach nicht. "Deshalb", so die Kooperationspartner von Polizei und Landratsamt, "ist das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes wichtig. Wir werden auf alle Fälle diese auch im nächsten Jahr fortführen."
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