POL-AA: Präsidiumsbereich und Schwäbisch-Gmünd: Falscher Polizeibeamter in Untersuchungshaft-Welle von betrügerischen Anrufen reißt nicht ab
Aalen (ots)
Präsidiumsbereich und Schwäbisch-Gmünd: Falscher Polizeibeamter in Untersuchungshaft-Welle von betrügerischen Anrufen reißt nicht ab
Im Verlauf der letzten Woche (siehe auch Pressemeldung vom 17.10./13.17 Uhr) ging eine regelrechte Welle an Anrufen falscher Polizeibeamter in Haushalten im gesamten Präsidiumsbereich ein. Auch im Verlauf des Wochenendes ebbten die Anrufe kaum ab, so wurden allein am Sonntag mindestens 20 Anrufe aus dem gesamten Präsidiumsbereich der Polizei gemeldet.
Während die meisten Angerufenen den Betrugsversuch erkennen und richtigerweise einfach auflegen, haben die Betrüger trotz aller Warnungen immer wieder Erfolg. Diese Betrugsart ist für die Geschädigten besonders dramatisch, da es um hohe Schäden und teils um Gesamtvermögenswerte geht. So musste das Polizeipräsidium Aalen im laufenden Jahr in Zusammenhang mit "Falschen Polizeibeamten" mehrere hunderttausend Euro Schaden registrieren.
Die Ermittlungen gestalten sich regelmäßig als schwierig, da die Hintermänner normalerweise aus Callcentern im Ausland anrufen. Mitunter kann die Polizei aber auch Ermittlungserfolge vermelden. So auch im Fall einer 77-Jährigen aus dem Raum Schwäbisch Gmünd, die zwischen Mittwoch und Freitag in üblicher Masche-es seien Einbrecher festgenommen worden, auch ihr Wohnung stünde im Visier und sie müsste ihre Vermögenswerte dringend in Sicherheit bringen- telefonisch massiv bedrängt wurde.
Im Zuge polizeilicher Maßnahmen konnte am Freitagmittag ein 38 Jahre alter Türke festgenommen werden, der als Geldabholer fungierte. Der Tatverdächtige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ellwangen demHaftrichter vorgeführt. Dieser setzte den beantragten Haftbefehl in Vollzug, der 38-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Weiterhin gilt, dass die Polizei eindringlich vor dieser Betrugsmasche warnt und rät: -Die Polizei wird Sie nie über Wertgegenstände und Ihre Vermögenssituation ausfragen -Die Polizei wird nie die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen verlangen - Kontaktieren Sie bei geringstem Zweifel Angehörige, Freunde oder die Polizei und holen Sie sich Rat -Rufen Sie die jeweilige Polizeidienststelle unter der öffentlich bekannten Nummer an, benutzen Sie nicht die Rückruffunktion oder vom Anrufer durchgegebene Nummern -Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertegegenstände an unbekannte Personen -Klären Sie vor allem ältere Familienmitglieder über die Tricks der Betrüger und die Betrugsmasche auf -Informieren Sie sofort die Polizei über die 110, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt - Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.
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