POL-AA: Aalen: Polizeipräsidium Aalen gut vorbereitet auf neue Corona-Verordnung - Erfahrungen aus der ersten Kontrollnacht
Aalen (ots)
Das Polizeipräsidium Aalen kontrolliert bereits seit Beginn der Pandemie u.a. mit zahlreichen Schwerpunktkontrollen die Tragepflicht der Mund-Nasenschutz-Bedeckungen z.B. im ÖPNV bzw. die sonstigen Einschränkungen und ist auf die neue Corona-Verordnung, die am heutigen Samstag in Kraft getreten ist, gut vorbereitet.
Das Polizeipräsidium Aalen kontrolliert seit Mitternacht im Ostalbkreis, im Rems-Murr-Kreis sowie im Landkreis Schwäbisch Hall die erlassenen Ausgangsbeschränkungen sowohl tagsüber, als auch nachts. Wir werden zur Nachtzeit aus dem gesamten Präsidiumsbereich zusätzliche Kräfte zusammenziehen. Insbesondere diese Kräfte werden stationäre Kontrollen an wechselnden Örtlichkeiten durchführen, kombiniert mit mobilen Kontrollen. Abhängig von der Verfügbarkeit wird das PP Aalen seitens des Polizeipräsidiums Einsatz bei den Kontrollmaßnahmen unterstützt. Zusätzlich wird der Regeldienst in den Polizeirevieren lage- und bedarfsorientiert Kontrollen durchführen. Wir werden im gesamten Bereich des Präsidiums präsent sein, gleichwohl natürlich Schwerpunkte setzen. Im Ergebnis wird sowohl der fließende Verkehr, als auch den Fußgängerverkehr entsprechend überprüft, um so die Durchsetzung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung sicher zu stellen.
Die Einsatzkräfte werden mit dem notwendigen Augenmaß sowie der gebotenen Sensibilität vorgehen. Sie werden den Dialog mit den zu kontrollierenden Personen suchen und auf Kommunikation und Einsicht setzen. Abhängig von der Erheblichkeit der Verstöße sowie der Einsicht derer, die sich nicht an die Ausgangsbeschränkungen oder sonstigen Regeln halten, werden Verstöße auch konsequent geahndet und zur Anzeige gebracht.
Das PP Aalen wird das Einsatzkonzept stetig überprüfen und bewerten und dieses lageorientiert hinsichtlich der Kontrollmaßnahmen sowie eingesetzten Kräfte anpassen.
Bilanz der ersten Kontrollnacht:
Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen wurden am Samstag zwischen 0 Uhr und 5 Uhr überwacht. Analog der jüngst zurückliegenden Nächte war ab 23:00 Uhr eine deutliche Abnahme des Personen- und Fahrzeugverkehrs zu verzeichnen. Dieser wurde ab Mitternacht nur vereinzelt festgestellt. Der Fahrzeugverkehr beschränkte sich weitestgehend auf Personen, die sich alleine auf dem Weg von oder zur Arbeitsstelle befanden. Der Personenverkehr im Bereich des ÖPNV war äußerst gering. Mit denjenigen Personen, die sich nicht an die Ausgangsbeschränkung hielten, wurde wie beschrieben der Dialog gesucht und über die nun geltenden Vorschriften aufgeklärt. Sie zeigten sich ausnahmslos einsichtig, wobei sich feststellen ließ, dass ihnen die ausgangsbeschränkenden Neuregelungen wohl einfach noch nicht bewusst waren. Keine der Verstöße musste mittels einer förmlichen Anzeige geahndet werden.
Was sich ebenfalls feststellen ließ, dass hauptsächlich junge Erwachsene sich nach Mitternacht an Imbissläden oder Schnellrestaurants versorgten und auch in den dortigen Bereichen die Speisen konsumierten. Auch hier war es noch nicht im Bewusstsein der Menschen, dass die Abholung von Essen nach 20 Uhr nach den Vorschriften der neuen Corona-Verordnung keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung darstellt.
Die nächtlichen Kontrollen werden heute Nacht ab 20 Uhr bis Sonntagfrüh, 5 Uhr flächendeckend fortgeführt.
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