POL-AA: Ostalbkreis: Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht, Autorennen
Aalen (ots)
Aalen: Mit Sprinter alkoholisiert unterwegs Am Samstagabend, gegen 21:40 Uhr, fiel Beamten des Polizeireviers Aalen ein Mercedes Sprinter auf, welcher die Friedrichstraße in Richtung Gartenstraße befuhr. Auf Höhe eines Supermarktparkplatzes entschlossen sie sich, den Fahrer einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu unterziehen. Hierbei stellten sie bei dem 20jährigen Mann Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Ein Alkoholtest bestätigte den Verdacht der Beamten. Der Mann musste in der Folge eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem wurden sein Führerschein und der Fahrzeugschlüssel beschlagnahmt. Was nun folgt, ist eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Aalen-Wasseralfingen: Alkoholisiert unterwegs Am Samstagabend, gegen 22:40 Uhr, wurde die 54jährige Fahrerin eines BMW Geländewagens in der Hofwiesenstraße in Wasseralfingen, auf Höhe der Bushaltestelle beim Fußballplatz einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellten die Beamten des Polizeireviers Aalen leichten Alkoholgeruch fest in der Atemluft der Dame fest. Ein vor Ort durchgeführter Alkoholtest bestätigte den Verdacht. Die Frau musste in der Folge eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Ihr Führerschein wurde sichergestellt. Außerdem erwartet sie nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Schwäbisch Gmünd: Pkw angefahren und abgehauen Im Zeitraum von Montagnachmittag, 14 Uhr bis Freitagabend, 17 Uhr, wurde im Sandweg in Schwäbisch Gmünd ein Hyundai angefahren. Dieser stand ordnungsgemäß geparkt am Fahrbahnrand. Der Verursacher machte sich anschließend aus dem Staub, ohne sich um den angerichteten Sachschaden in Höhe von etwa 1500 Euro zu kümmern. Zeugen, welche hierzu Angaben machen können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Schwäbisch Gmünd (Tel. 07171/358-0) zu melden.
Waldstetten: Kurioser Vorfall unter Alkoholeinfluß Am Samstagmorgen, gegen 05:50 Uhr, kam es in der Bettringer Straße in Waldstetten zu einer ungewöhnlichen Begegnung zwischen einem 33jährigen Taxifahrer und einem 54jährigen Yamaha-Fahrer. Dieser lag vor dem heranfahrenden Taxi einfach neben seiner Maschine auf der Straße. Als der Motorradfahrer das Taxi erblickte, stieg er wieder auf seine Maschine und flüchtete. Die vom Taxifahrer alarmierten Streifen des Polizeireviers Schwäbisch Gmünd leiteten sofort eine Fahndung nach dem Motorrad ein. Zunächst war unklar, ob der Yamaha-Fahrer verletzt war. Zu einem Zusammenstoß mit dem Taxi kam es aber offenbar nicht. An der Halteranschrift konnte dieser schließlich angetroffen werden. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Mann alkoholisiert war. In der Folge musste er zwei Blutentnahmen über sich ergehen lassen und mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen. Verletzt wurde er durch den Sturz aber nicht.
Schwäbisch Gmünd: Alkoholisiert mit Pedelec gestürzt Am frühen Sonntagmorgen, gegen 00:40 Uhr, befuhr ein 58jähriger Pedelec-Fahrer die Schwerzerallee in Schwäbisch Gmünd in stadtauswärtiger Richtung. Vermutlich aufgrund seiner starken Alkoholisierung kam er von der Straße ab und stürzte. Hierbei zog er sich schwere Verletzungen zu und musste zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus. Außerdem musste er einer Blutentnahme über sich ergehen lassen und mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen.
Schwäbisch Gmünd: Mit der Polizei ein Rennen geliefert Am frühen Sonntagmorgen, gegen 02:13 Uhr, konnte durch eine Polizeistreife auf der Lorcher Straße in Schwäbisch Gmünd auf Höhe eines Geschäfts ein Motorradfahrer festgestellt werden, welcher mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit zunächst eine Pkw überholte und dann in Richtung Lorch davonfuhr. Die Beamten nahmen unter Inanspruchnahme von Blaulicht und Martinshorn die Verfolgung des Motorradfahrers auf. Obwohl der Motorradfahrer versuchte, seine Identität durch Flucht und Manipulation am Kennzeichen, zu verschleiern, konnte er schließlich in der Wilhelmstraße in Lorch einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Bei dem 19jährigen Kawasaki-Fahrer konnte keine Drogen - oder Alkoholbeeinflussung festgestellt werden. Aufgrund seines grob verkehrswidrigen und rücksichtlosen Verhaltens muss er dennoch mit einer Strafanzeige rechnen.
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