POL-AA: Rems-Murr-Kreis: Unfälle - Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs
Rems-Murr-Kreis: (ots)
Fellbach: Unfall am Fußgängerüberweg - Zeugen gesucht
Ein bislang unbekannter Autofahrer befuhr am Montag gegen 16.25 Uhr die Bahnhofstraße in Richtung Schmiden, als er am Fußgängerüberweg bei der Einmündung Eberhardstraße ein 13-jähriges Mädchen übersah, das dort mit einem City-Roller die Straße querte. Der Pkw touchierte das querende Mädchen, das sich hierbei leicht verletzte. Der Autofahrer entfernte sich nach dem Vorfall ohne sich um den Vorfall bzw. um das verletzte Mädchen zu kümmern. Bei dem am Unfall beteiligten Pkw könnte es sich laut Zeugenangaben um ein Fahrzeug eines Pflegedienstes gehandelt haben. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich mit der Polizei in Fellbach unter Tel. 0711/57720 in Verbindung setzen.
Urbach: Unfallflucht
Auf dem Park and Ride Parkplatz in der Straße Mühlwiesen ereignete sich am Mittwochabend eine Verkehrsunfallflucht. In der Zeit zwischen 17.30 Uhr und 21 Uhr stieß ein unbekannter Autofahrer gegen einen Mercedes und beschädigte diesen. Anschließend entfernte sich der unbekannte Autofahrer und hinterließ ca. 2500 Euro Sachschaden. Zeugen des Vorfalls werden nun gebeten, sich mit der Polizei in Schorndorf unter Tel. 07181/2040 in Verbindung zu setzen.
Waiblingen-Beinstein: Unfallflucht
Zwischen 9:00 Uhr und 11:30 Uhr am Donnerstag beschädigte ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker einen in der Remsgartenstraße geparkten Opel Corsa. An dem Opel entstand dabei ein Sachschaden von rund 1.500 Euro.
Die Polizei Waiblingen bittet unter Telefon 07151 950 422 um Zeugenhinweise.
Remshalden: Polizei kontrollierte Schwerlastverkehr
Am Donnerstagvormittag führte die Verkehrspolizei Backnang auf einem Parkplatz der B 29 eine Schwerpunktkontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs durch. Hierbei wurden an 6 Lkw die Ladungssicherung bemängelt, wobei einem Lkw-Fahrer die Weiterfahrt zunächst untersagt werden musste. Zur ordnungsgemäßen Sicherung seiner mitgeführten Betonfertigteile musste zunächst ein Radlader zugeführt werden.
Bei fünf Lkw-Fahrer wurden die Lenk-und Ruhezeiten beanstandet. Diese Berufskraftfahrer müssen nun mit einem Bußgeld rechnen.
Ein weiterer Lastkraftwagen mit ausländischer Zulassung konnte wegen einer defekten Auflaufbremse und eines Rahmenschadens nicht weiterfahren und musste einem Sachverständigen zugeführt werden. Der Fahrer wurde im Rahmen eines eingeleiteten Verfahrens mit einer Sicherheitsleistung von über 2000 Euro belegt.
Zwei weitere Lkw-Fahrer hatte ihre Zuladung ihrer Fahrzeuge überschritten, wobei einem Lkw-Fahrer die Weiterfahrt untersagt wurde. Bei diesem Fahrzeug war die Zulademöglichkeit um über 100 Prozent überschritten. Zudem war dieser Lkw-Fahrer ohne Fahrerkarte bzw. Aufzeichnung unterwegs. Weil er keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, musste der Lkw-Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 900 Euro hinterlegen. Bei einem weiteren Lkw war das Kontrollgerät nicht ordnungsgemäß angemeldet. Dem Unternehmen im europäischen Ausland droht nun ein Bußgeld von 125 Euro.
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