POL-FR: Waldkirch: Rollerdiebe überführt - Serie geklärt
Vörstetten: Autofahrer zückt Schreckschusswaffe
Waldkirch: Vorsicht bei ausländischem Führerschein
Freiburg (ots)
LANDKREIS EMMENDINGEN - (3 Meldungen)
Waldkirch: Rollerdiebe überführt - Serie geklärt
Insgesamt neun Roller waren im Verlauf der letzten Wochen im Raum Waldkirch entwendet worden. Durch Ermittlungen der Polizei und Hinweise aufmerksamer Zeugen konnte die Serie zwischenzeitlich geklärt werden. Verantwortlich für die Taten sind vier Jugendliche aus dem hiesigen Raum, die in wechselnder Besetzung unterwegs waren. Nachdem sie die Schlösser der Kleinkrafträder aufgebrochen und die Zündung kurzgeschlossen hatten, waren sie mit ihnen eine Zeitlang gefahren und hatten sie anschließend dann teilweise in die Elz geworfen. Sie sehen sich nun mit einem Strafverfahren wegen mehrfachen Diebstahls in besonders schwerem Fall, unbefugter Ingebrauchnahme von Kraftfahrzeugen und Fahren ohne Fahrerlaubnis konfrontiert.
Vörstetten: Autofahrer zückt Schreckschusswaffe
Am Donnerstag, gegen 15:50 Uhr, fuhren nach derzeitigem Erkenntnisstand der Polizei zwei Autos auf der B3 zunächst hintereinander her von Freiburg kommend bis an die Abfahrt Vörstetten/Gundelfingen. Weil der eine den anderen bei einem - für diesen knapp empfundenen - Überholvorgang geschnitten hat, zog dieser im Anschluss bei nächster Gelegenheit eine Faustfeuerwaffe und richtete diese auf den Fahrer des anderen Wagens. Zuvor soll es auch zu beleidigenden Gesten gekommen sein. Die verständigte Polizei war schnell vor Ort und konnte die beiden Autos und deren Fahrer stellen. Es stellte sich heraus, dass die gezogene Faustfeuerwaffe "zumindest" keine "scharfe" Schusswaffe, sondern eine Schreckschusswaffe war. Wem nun welches Fehlverhalten vorzuwerfen sein wird und ob diese Aktion dazu führen wird, dass der junge Mann, der die Waffe zog, seine Fahrerlaubnis verlieren wird, sollen die Ermittlungen der Polizei zeigen.
Waldkirch: Vorsicht bei ausländischem Führerschein
Wer aus dem Ausland kommt, einen Führerschein hat und sich länger in Deutschland aufhält, oder einen Wohnsitz in Deutschland begründet, muss sich darum kümmern, ob seine ausländische Fahrerlaubnis auch in Deutschland ihre Gültigkeit hat. Eine grundsätzliche und für alle möglichen Konstellationen zutreffende Aussage ist leider nicht ganz einfach möglich, da es auf die Aufenthaltszeit und auch auf das Land, in welchem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, ankommt. Die Polizei bietet an, sich bei ihr, oder auch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu informieren. Immer wieder muss die Polizei völlig überraschte Autofahrerinnen und Autofahrer mit ausländischen Führerscheinen zur Anzeigen bringen, weil diese den jeweiligen Inhaber in Deutschland nicht (mehr) zum Fahren in Deutschland berechtigen.
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