POL-FR: Freiburg: Kontrollmaßnahmen bei Shisha-Bars im Stadtgebiet Freiburg. Gemeinsame Pressemitteilung Hauptzollamt Lörrach
Polizeipräsidium Freiburg
Stadt Freiburg
Freiburg (ots)
In einer gemeinsamen Kontrollaktion wurden am Freitagabend, 18.01.2019, mehrere Shisha-Bars im Stadtgebiet von Freiburg überprüft. Polizei und Stadt arbeiten bereits erfolgreich in einer Sicherheitspartnerschaft zusammen. Zoll und Polizei beteiligen sich seit Jahren an der Sicherheitskooperation, bei der auch die Bundespolizei vertreten ist.
Das Hauptzollamt Lörrach legte den Schwerpunkt auf Überprüfungen im Sinne des Tabaksteuergesetzes, Sicherstellungen bei nichtversteuertem Tabak und die Einleitung von Ermittlungen bei Steuerstraftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Die Stadtverwaltung überprüft regelmäßig Gewerbe- und Gaststättenbetriebe, um festzustellen, ob die bestehenden rechtlichen Vorgaben bzw. behördliche Auflagen eingehalten werden. Schwerpunkt des Einsatzes am Freitag war für die Stadt - neben z. B. der Kontrolle von Spielgeräten, Einhaltung der allgemeinen Regelungen zum Nichtraucherschutzgesetz und des Jugendschutzes - insbesondere die Überprüfung der spezifischen Auflagen für den Betrieb von Shisha-Bars. Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit diesen zu Beschwerden von Anwohnern und benachbarten Gewerbebetrieben aufgrund der Rauch- und Geruchsbelästigung. Darüber hinaus gelten bei solchen, schwerpunktmäßig zum Rauchen besuchten Gaststätten besondere Reglungen zum Gesundheitsschutz der Gäste und zum Brandschutz, die bei dieser Gelegenheit überprüft wurden.
Unmittelbar nach Beendigung der Kontrollmaßnahmen lagen bereits die ersten Ergebnisse vor.
Insgesamt wurden bei diesem gemeinsamen Einsatz 115 Personen überprüft. Zwei Personen wurden aufgrund offener Vollstreckungshaftbefehle in Haft genommen, eine davon wurde nach Bezahlung des geforderten Geldbetrages wieder entlassen.
Weiterhin wurden folgende Ermittlungen eingeleitet:
1 Verstoß gegen das Waffengesetz (Straftat)
1 Verstoß gegen das Ausländergesetz (Straftat)
1 Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Straftat)
1 Verfahren wegen unerlaubten Glücksspiels (Straftat)
8 Jugendschutzverstöße (Ordnungswidrigkeiten)
Der Zoll hat in den insgesamt sechs überprüften Shisha-Bars rund 70 kg Tabak sichergestellt. In jeder Bar wurde jeweils ein Strafverfahren eingeleitet. Dort wurde einerseits unversteuerter Tabak aufgefunden und solcher, für den durch Zusatz von Glycerin und Aromastoffen erneut die Tabaksteuer entstand. Daneben wurden vier Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, weil die Betreiber gegen den Verpackungszwang, der für Tabakerzeugnisse besteht, verstoßen hatten.
Die Stadtverwaltung wird in den nächsten Tagen und Wochen die gewonnen Erkenntnisse auswerten und gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen ergreifen, wenn Verstöße festgestellt wurden.
jc
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