POL-FR: Weil am Rhein: Behörden- und grenzüberschreitende Fahndungsmaßnahme - Jugendliche auf Diebestour festgenommen
Freiburg (ots)
Am gestrigen Dienstagabend führten Angehörige der Schweizer Grenzwache, der Kantonspolizei Basel-Stadt und der Bundeszollverwaltung - zusammen mit ihren für die Maßnahme verantwortlich zeichnenden Kollegen der Verkehrswegefahndung des Polizeipräsidiums Freiburg -grenzüberschreitende Fahndungsmaßnahmen zwischen Weil am Rhein und Basel durch.
Die Erfolge der rund vierstündigen Aktion, an der insgesamt 10 Fahndungskräfte teilnahmen, ließen nicht lange auf sich warten. So konnte bereits nach kurzer Zeit ein von der Staatsanwaltschaft Lörrach wegen Diebstahls per Haftbefehl gesuchter 30jähriger festgenommen werden. Nach dem sein soziales Umfeld die alternativ zur Haft zu erbringende, empfindliche Geldstrafe aufgebracht hatte, wurde er wieder auf freien Fuß entlassen. Fünf weitere Fahndungsnotierungen verschiedenster Justizbehörden, die Personen unterschiedlichster Nationalitäten betrafen, konnten am selben Abend noch auf Deutschen Hoheitsgebiet, im Bereich der Hauptstraße bzw. der grenzüberschreitend verkehrenden Tram 8, abgearbeitet werden. Ein als verlustig gemeldeter und als solches schengenweit gesuchter Pass wurde durch die zivilen Fahndungskräfte bei einer Person aufgefunden und sichergestellt. Die Umstände der Passerlangung werden durch die Polizei noch überprüft.
Das Vorhandensein ziviler Fahndungskräfte spielte den Kollegen des Polizeirevier Weils zu. Sie hatten nach mehreren Diebstählen im Rheincenter zwei in der Schweiz wohnhafte und sich in Deutschland unerlaubt aufhaltende Jugendliche vorläufig festgenommen. Nach Beendigung der strafprozessualen Maßnahmen wurden diese zur Ausreise aufgefordert und von den zivilen Beamten hierbei mit Abstand begleitet. Das Gefühl der Beamten trügte nicht. Die Jugendlichen konnten kurze Zeit später im Umfeld des Einkaufsmarktes erneut festgenommen werden, als sie probierten, ihr dort angelegtes Diebesgutdepot zu räumen.
Zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, jeweils eine unerlaubte Einfuhr von Cannabis aus der Schweiz zum Zwecke des Eigenkonsums, konnten ebenfalls festgestellt und bei der Staatsanwaltschaft Lörrach zur Anzeige gebracht werden.
rm/ma
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