POL-FR: Denzlingen: Rauchmelder ausgelöst
Waldkirch: Lärm aus Gartenwirtschaft
Freiburg (ots)
LANDKREIS EMMENDINGEN - (2 Meldungen)
Denzlingen: Rauchmelder ausgelöst
In der Nacht auf Montag, etwa um 04:45 Uhr, weckte ein Rauchmelder in einem großen Wohnblock in der Hessenstraße einige Nachbarn. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich in der betreffenden Wohnung, bei der auf Klingeln nicht geöffnet wurde, tatsächlich ein Brand entwickelt, kamen Feuerwehr und Polizei vor Ort. Erst die Nachschau in der Wohnung zeigte zwar, dass der Rauchmelder offensichtlich ohne nachvollziehbaren Anlass aktiviert wurde. Ferner zeigte sich, dass niemand in der Wohnung war. Leider sind Fehlfunktionen von Rauchmeldern komplett wahrscheinlich nicht auszuschließen. Die kleinen Lebensretter leisten allerdings gerade in der Nacht, in der die Bewohner meistens schlafen, sehr gute Arbeit. Erst am frühen Samstagabend tat ein Brandmelder dies in der Jahnstraße. Dort hatte man für die Dauer eines kurzen Spaziergangs offensichtlich vergessen, eine Herdplatte abzustellen. Weil der Brandmelder anschlug und dann auch Brandgeruch aus der Wohnung kam, veranlassten Polizei und Feuerwehr eine sogenannte Notöffnung. Außer einem nun wahrscheinlich unbrauchbar gewordenen Topf und einem verschmorten Schnuller entstand kein Schaden.
Waldkirch: Lärm aus Gartenwirtschaft
Dass sich die Polizei immer wieder um schwierige und manchmal auch für alle Beteiligten unangenehme Sachverhalte kümmern und sozusagen den "Spielverderber" spielen muss, ist bekannt. Genau in diese Kategorie fällt es, wenn in lauen Sommernächten die Gartenwirtschaften noch nach 23 Uhr gut gefüllt sind. Aufgrund der Einsatzbelastung ist es der Polizei genau in solchen Nächten aber selten möglich, alle Gastwirtschaften gleichzeitig zu überprüfen. Dies gehört sicherlich auch nicht zu ihren priorisierten Kernaufgaben. Spätestens, wenn es zu Beschwerden aus der Nachbarschaft kommt, ist die Polizei jedoch dazu gezwungen, im Rahmen der Gleichbehandlung möglichst alle Gastwirte, die gegen das Freisitzflächenbewirtungsverbot verstoßen, zur Anzeige zu bringen, auch wenn von deren Gartenwirtschaft kein Lärm ausging. Gäste können Gastwirten jedoch bei der Erfüllung ihrer Pflichten helfen, indem sie ihre Rechnung rechtzeitig bezahlen und dann die Freisitzflächen rechtzeitig verlassen. In den letzten Wochen mussten immer wieder Gastwirte zur Anzeige gebracht werden. Zum Schutz direkter Anwohner wird die Polizei bei Verstößen nach Möglichkeit auch weiterhin überprüfen.
RWK/rb
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