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Polizeipräsidium Freiburg

POL-FR: Polizeipräsidium Freiburg: Polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Motorradunfällen
Auftakt der Motorradsaison in Zeiten der Corona-Pandemie

Freiburg (ots)

Die Zahl der schwerverletzten und getöteten Motorradfahrer bewegte sich beim Polizeipräsidium Freiburg im Jahr 2019 erneut auf hohem Niveau. Obwohl die Gesamtzahl der Motorradunfälle abnahm, war bei den schweren Unfallfolgen keine Entspannung zu erkennen. 28 Prozent der im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums getöteten Verkehrsteilnehmer waren mit dem Motorrad unterwegs. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, werden auch im Jahr 2020 wieder intensive Maßnahmen zur Unfallbekämpfung stattfinden.

Die Motorradsaison beginnt diesen April nicht nur bei sonnigem Wetter, sondern auch unter den besonderen Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie. Neben den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sind dieser Tage zusätzlich die gültigen Rechtsvorschriften zur Kontaktvermeidung einzuhalten. Darüber hinaus ist es vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung wünschenswert zu prüfen, ob die Freizeitausfahrt in der aktuellen Situation nicht besser verschoben werden sollte.

Nichtsdestotrotz rechnet das Polizeipräsidium Freiburg damit, dass wieder vermehrt Motorradfahrer auf den beliebten Strecken in Südbaden unterwegs sein werden. Insbesondere die Verkehrspolizeiinspektion Freiburg wird darauf mit erhöhter Präsenz und verstärkten Kontrollmaßnahmen reagieren.

Die Polizei rät, bei den ersten Ausfahrten nach längerer Pause, besonders vorsichtig zu sein, bis sich Routine und Fahrpraxis wieder einstellen. Das Motorrad sollte vor der ersten Fahrt auf Mängel überprüft werden (Reifen, Bremsen, Licht, Betriebsflüssigkeiten usw.). Achten Sie auf eine angepasste, dem Fahrbahnverlauf und den eigenen Fähigkeiten entsprechende Geschwindigkeit. Seien Sie besonders vorsichtig beim Überholen. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und vermeiden Sie unnötiges und Lärm verursachendes Beschleunigen.

Aufgrund der aktuell gültigen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten bis auf Weiteres besondere Regeln. Zusammenkünfte von Personengruppen sind ebenso verboten, wie Durchreisen aus klassifizierten Risikogebieten - regional Bedeutsam sind hier insbesondere die benachbarten Regionen in Frankreich und der Schweiz. Diese neuen Regeln gelten überall, sind nicht örtlich beschränkt und finden daher auch im Hochschwarzwald und in anderen bei Motorradfahrern beliebten Gegenden Anwendung. Die Polizei wird im Rahmen von Verkehrskontrollen auch auf die Einhaltung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg achten und festgestellte Verstöße konsequent ahnden. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Gruppen von Motorradfahrern auf Rastplätzen angetroffen werden und den geforderten Mindestabstand zueinander nicht einhalten oder wenn Durchreisende aus Risikogebieten angetroffen werden. Von gemeinsamen Ausfahrten wird daher grundsätzlich abgeraten.

Im Interesse der Verkehrsteilnehmer und zum Schutz der eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wird darum gebeten, bei Verkehrskontrollen möglichst Abstand zu halten und den Anweisungen der Kontrollierenden zu folgen.

Die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer werden dringend gebeten, die besondere Situation aufgrund der Corona-Pandemie zu beachten, unnötige Kontakte zu vermeiden und durch freiwilligen Verzicht einen wichtigen Beitrag zu leisten. Sollten Sie dennoch Ihre Fahrt antreten wollen, berücksichtigen Sie schon bei der Planung die geltenden Bestimmungen. Treffen Sie sich nicht in Gruppen und halten Sie Abstand zueinander!

js

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Jan Schmidt
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