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Polizeipräsidium Freiburg

POL-FR: Freiburg: Versammlungen am 30. April/1. Mai nur eingeschränkt möglich
Polizei und Vollzugsdienst der Stadt verstärkt im Stadtgebiet präsent, um Einhaltung der Corona-Verordnung zu gewährleisten

Freiburg (ots)

Erfahrungsgemäß kommt es jedes Jahr am 30. April/1. Mai zu Demonstrationen und Kundgebungen im Freiburger Stadtgebiet. Aus Gründen des Infektionsschutzes können Versammlungen derzeit jedoch nur eingeschränkt stattfinden. Versammlungsanmelder müssen mit entsprechenden weitreichenden Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes rechnen.

Die Polizei wird ihre Präsenz im Stadtgebiet an beiden Tagen deutlich erhöhen, um gemeinsam mit dem Vollzugsdienst der Stadt Freiburg die Einhaltung der gültigen Corona-Verordnung zu gewährleisten. Das bedeutet konkret:

   - Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Bars und 
     Kneipen sind und bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen, 
     ebenso wie Kultureinrichtungen jeglicher Art.
   - Beim Aufenthalt im öffentlichen Raum sind die in der 
     Corona-Verordnung festgelegten Regelungen zu beachten.

Da der Infektionsschutz aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin hohe Priorität genießt, werden Verstöße konsequent geahndet.

Informationen über das aktuelle Geschehen werden von der Polizei einsatzbegleitend veröffentlicht, auch auf Twitter (@PolizeiFR) und Facebook (@PolizeiFreiburg). Ebenso werden dort, falls erforderlich, polizeiliche Maßnahmen erläutert.

Erreichbarkeit der Pressestelle:

Am Donnerstag, 30.04.2020, ab 20 Uhr bis Einsatzende: Martin Lamprecht, Tel. 0761 882-1010 / E-Mail: Freiburg.Pressestelle@polizei.bwl.de / Twitter: @PolizeiFR / Facebook: @PolizeiFreiburg

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Medienrückfragen bitte an:

Özkan Cira
Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Telefon: 0761 882 1018
freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de

Twitter: https://twitter.com/PolizeiFR
Facebook: https://facebook.com/PolizeiFreiburg
Homepage: http://www.polizei-bw.de/

- Außerhalb der Bürozeiten -
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de

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