POL-FR: Landkreis Waldshut-Tiengen: EILT: Aktuelle Warnmeldung vor sogenannten Anrufstraftaten
Freiburg (ots)
Bereits seit gestern, 17.06.2021 kommt es im Landkreis Waldshut-Tiengen zu einer Häufung betrügerischer Anrufe.
Die Masche war meist dieselbe: Angeblich gab es Einbrüche in der Nähe der Wohnanschrift und die Polizei habe dort einen Notizzettel mit der Anschrift der Angerufenen gefunden. Man wolle sich nun über die Vermögensverhältnisse erkundigen.
Zu einer Tatvollendung ist es nach aktuellem Kenntnisstand in keinem der bekannten Fälle gekommen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Täter im Laufe des heutigen Tages weitere Betrugsversuche begehen. Häufig weiten sich die Betrugsversuche auch auf umliegende Landkreise aus, weshalb auch dort zu besonderer Vorsicht geraten wird. Nicht auszuschließen ist zudem, dass die Täter auch auf andere Maschen zuzugreifen, wie beispielsweise Enkeltrick- oder Schockanrufe im Zusammenhang mit Corona.
Folgende Tipps sollten Sie beachten:
- Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder diese telefonisch bei Ihnen einfordern.
- Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse. - Seien Sie stets misstrauisch! - Rufen Sie im Verdachtsfalle die Polizei um Hilfe! - Sprechen Sie mit Vertrauten über verdächtige Anrufe! - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Geben Sie Betrügern keine Chance, legen Sie einfach den Hörer auf. Nur so werden Sie Betrüger los. Das ist keinesfalls unhöflich!
Auflegen sollten Sie, wenn: Sie nicht sicher sind, wer anruft. Sie der Anrufer nach persönlichen Daten und Ihren finanziellen Verhältnissen fragt, z.B. ob Sie Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände im Haus haben.
- Sprechen Sie, thematisieren Sie, warnen und informieren Sie Ihre lebensälteren Familienmitglieder über diese Betrugsformen.
+++++++++++++++ Hinweis für die Medienschaffenden:+++++++++++++++++++++ Aufgrund der derzeitig außergewöhnlichen Intensität und dem großen Aktionsradius der Täterschaft, wird angeregt diese Warnmeldung im Rahmen der Möglichkeiten im Rundfunkt auszustrahlen, bzw. diese Warnung ins laufende Programm einzubetten.
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