POL-FR: Polizeipräsidium Freiburg: Der Gebrauch gefälschter Impfausweise ist eine Straftat
Freiburg (ots)
Bundesweit sind seit geraumer Zeit gefälschte Impfpässe im Umlauf. Auch im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Freiburg werden zunehmend mehr Fälle registriert und zur Anzeige gebracht, allein im November 2021 über 130 Fälle, Tendenz steigend. Die gefälschten Impfpässe fallen in aller Regel dann auf, wenn versucht wird, in einer beliebigen Apotheke damit das sogenannte digitale Impfzertifikat (QR-Code) zu erlangen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Apotheken sind über die Thematik bestens informiert. Immer mehr verfälschte Impfpässe fallen aufgrund von Unregelmäßigkeiten auf. Das Erlangen eines digitalen Impfzertifikates mittels eines gefälschten Impfausweises stellt grundsätzlich eine Urkundenfälschung gemäß §267 Strafgesetzbuch dar. Darauf steht eine Strafandrohung von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Auch der Gebrauch eines gefälschten Impfausweises und das Ausstellen gefälschter Impfausweise sind Straftaten und werden in jedem Fall zur Anzeige gebracht.
Neben einer zu erwartenden Strafe kommen auf den oder die Tatverdächtigen möglicherweise sofortige strafprozessuale Maßnahmen zu, die die Beschlagnahme verschiedener Beweismittel beinhalten können.
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