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Polizeipräsidium Freiburg

POL-FR: Freiburg Drei Mal Beschleunigtes Verfahren erfolgreich angewandt

Freiburg (ots)

Zu drei Fällen, bei denen das Beschleunigte Verfahren erfolgreich angewandt wurde, kam es in den letzten Tagen bei den Polizeirevieren Freiburg-Süd und -Nord.

Am 01. April 2022 wurde in der Freiburger Innenstadt eine männliche Person algerischer Staatsangehörigkeit beim Ladendiebstahl von Parfümartikeln im Gesamtwert von etwa 650 EUR mit einer präparierten Diebestasche festgestellt. Das angestrengte Beschleunigte Verfahren führte noch am darauffolgenden Samstag zur Hauptverhandlungshaft. Hauptverhandlungstermin wurde für den 07. April bestimmt.

Am 02. April 2022 wurde in Haslach eine 49-jährige männliche Person, georgischer Staatsangehörigkeit, beim Ladendiebstahl von Elektronikgeräten im Wert von knapp 2300 EUR ertappt. Das angestrengte Beschleunigte Verfahren führte noch am darauffolgenden Sonntag zu Hauptverhandlungshaft. Der Angeklagte wurde am 05. April zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt und muss die Verfahrenskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Am 04. April 2022 konnte ein 41-jähriger moldawischer Staatsbürger im Gewerbegebiet Haid bei einem Einbruch festgenommen werden. Ein griffbereites Teppichmesser trug er bei sich. Gegenstände, die vermuten lassen, dass er für weitere Einbrüche in Frage kommt, wurden zudem aufgefunden.

Auch in diesem Fall wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Beschleunigtes Verfahren beim Amtsgericht Freiburg durchgeführt. Die Hauptverhandlung fand noch am gleichen Tag statt. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 1200,- Euro verurteilt und muss die Verfahrenskosten tragen.

Alle drei Fälle zeigen die Effektivität des Beschleunigten Verfahrens. Die Strafe folgt der Tat sozusagen auf den Fuß und zeigt beim Täter zeitnahe Wirkung. Außerdem verkürzt es den Ermittlungsaufwand und entlastet die mit den Ermittlungen betrauten Stellen.

Das sogenannte Beschleunigte Verfahren ist ein Mittel der Strafprozessordnung, das eine schnelle Verhandlung, und damit Urteilsbildung, ermöglicht. Es kann bei Beschuldigten ohne gesicherten Wohnsitz in einfach gelagerten Fällen mit klarer Beweislage angewandt werden.

sk

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