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Polizeipräsidium Freiburg

POL-FR: Waldkirch, Schopfheim, Weil a. R., Lörrach, Merzig und München: Internationale Bande erbeutete mit Schockanrufen einen mittleren sechsstelligen Betrag - Ermittlungen der EG Anruf führen zu Festnahme

Freiburg (ots)

Bereits am Montag, 05.12.2022 kam es nach Ermittlungen der EG Anruf der Kriminalpolizei Freiburg zu einer bemerkenswerten Festnahme durch Polizeibeamte des Polizeikommissariats Winsen (Luhe) in Stelle (Niedersachsen).

Die 23-jährige polnische Beschuldigte kommt für eine Beteiligung an insgesamt sechs Schockanrufen aus dem Oktober 2022 in Betracht, mit einem Gesamtschaden in Höhe eines mittleren sechsstelligen Betrages. Die Tatorte befanden sich in Waldkirch, Schopfheim, Weil am Rhein, Lörrach, Merzig und München.

Aufgrund des dringenden Tatverdachtes wurde seitens der EG Anruf ein Haftbefehl bei der Staatsanwaltschaft Freiburg beantragt. Nach Erlass des Haftbefehls durch das AG Freiburg wurde dieser am 06.12.2022 beim AG Winsen/Luhe in Vollzug gesetzt und die Beschuldigte in der Folge in die JVA Hildesheim eingeliefert.

Den Geschädigten gegenüber hatten sich die Betrüger als Angehörige oder falsche Polizeibeamte zu erkennen gegeben. Zunächst meldeten sich die vermeintlichen Lebensgefährten und gaben mit weinerlicher Stimme an, einen Unfall verursacht zu haben. Anschließend sprachen die Geschädigten mit einem angeblichen Polizisten, welcher wahrheitswidrig den Geschädigten gegenüber vorgab, dass deren Lebensgefährten schuldhaft einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hätten. Hierbei soll eine junge Frau mit zwei Kindern beteiligt gewesen sein und die junge Frau wäre an den Unfallfolgen verstorben.

Aufgrund des schuldhaften Handelns der Lebensgefährten müssten diese mit einer Haftstrafe von 2-3 Jahren rechnen. Die Haft könne jedoch durch die Zahlung einer Kaution abgewendet werden. Um die Legende weiterhin aufrecht zu erhalten und um dieser mehr Nachdruck zu verleihen, meldete sich im weiteren Verlauf des Telefonates ein angeblicher Richter, der wiederum angab mit einem angeblichen Staatsanwalt Rücksprache zu halten.

Durch geschickte Gesprächsführung wurden die Geschädigten in betrügerischer Absicht dazu veranlasst, sich zu ihrer Bank zu begeben und dort Bargeld abzuheben oder aus dem Schließfach zu holen.

Die Polizei weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin:

   - Die Polizei oder Vertreter anderer Behörden wie Richter oder 
     Staatsanwälte werden Sie am Telefon niemals um Geldbeträge 
     bitten.
   - Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen 
     Verhältnissen oder Ihren Wertgegenständen preis.
   - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie 
     einfach auf.
   - Benutzen Sie NICHT die Rückruffunktion, da Sie sonst wieder bei 
     dem Anrufer und Täter landen könnten.
   - Übergeben Sie NIEMALS Geld an unbekannte Personen.
   - Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung.
   - Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel 
     Polizisten, den Dienstausweis.
   - Informieren Sie ältere Bekannte oder Verwandte über die 
     Betrugsmasche.
   - Sie haben etwas Verdächtiges erlebt oder sind womöglich Opfer 
     geworden? Melden Sie sich sofort über Notruf 110.

Die Ermittlungen der EG Anruf dauern an.

ts

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Polizeipräsidium Freiburg
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Telefon: 0761 / 882 1015
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