POL-FR: Landkreis Waldshut: Zahlreiche Trunkenheitsfahrten
Freiburg (ots)
Zahlreiche Trunkenheitsfahrten hatte die Polizei im Landkreis über das verlängerte Wochenende des 28.04. bis 01.05.2023 zu bearbeiten.
Am Freitag, 28.04.2023, wurde zur Mittagszeit in Bernau im Schwarzwald eine Fahrzeugführerin mit über 1,8 Promille kontrolliert. Sie muss mit einer Strafanzeige und einem mehrmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Am Sonntag, 30.04.2023, gg. 20:48 Uhr meldete ein Verkehrsteilnehmer ein sehr langsam und unsicher fahrendes Fahrzeug auf der B 34 zwischen Waldshut und Tiengen. Durch eine Polizeistreife konnte das Fahrzeug festgestellt und kontrolliert werden. Hierbei stellte sich heraus, dass die Fahrzeugführerin über 1,3 Promille aufwies . Eine Blutprobe wurde entnommen, der Führerschein wurde einbehalten.
Am Sonntag, 30.04.2023, gg. 03:00 Uhr fiel einer Polizeistreife in Bad Säckingen ein Fahrzeuglenker mit unsicherer Fahrweise auf. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle nahmen die Beamten deutlichen Atemalkoholgeruch wahr. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von über einem Promille. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt.
Am Sonntag, 30.04.2023, gg. 23:30 Uhr meldete ein Verkehrsteilnehmer, dass ihm in Görwihl ein Skoda-Fahrer an einer Kreuzung die Vorfahrt genommen habe und es um ein Haar zu einem Verkehrsunfall gekommen sei. Die Polizeistreife konnte beide Beteiligten vor Ort antreffen. Bei der Überprüfung des Skoda-Fahrers stellte sich heraus, dass dieser unter Alkoholeinfluss stand. Weil der Atemalkoholtest einen Wert von über 0,8 Promille ergab, musste der Skoda Fahrer zunächst eine Blutprobe und anschließend seinen Führerschein abgeben.
Am 30.04.2023, wurden zwischen 01:20 Uhr und 02:10 Uhr gleich zwei Fahrten unter Alkoholeinfluss festgestellt. Ein Fahrzeugführer mit einem Testwert von knapp über 0,6 Promille muss mit einem Bußgeld und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Knapp unterhalb der kritischen 1,1 Promillegrenze befand sich eine Fahrzeugführerin, bei der eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Ob gegen sie eine Strafanzeige erstattet wird, entscheidet das Ergebnis der Blutuntersuchung.
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