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Polizeipräsidium Freiburg

POL-FR: Lörrach/Basel: Festnahme im Zusammenhang mit "Schockanrufen" - Tatverdächtiger in Haft

Freiburg (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lörrach und der 
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt sowie des Polizeipräsidiums Freiburg


Am 01. April 2025 hat das Polizeipräsidium Freiburg in einer 
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei 
Basel-Stadt und der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft 
Basel-Stadt einen 21-Jährigen vorläufig festgenommen. Der Mann habe 
in Lörrach nach einem so genannten "Schockanruf" von seinem Schweizer
Opfer Bargeld entgegennehmen wollen.

Ersten Ermittlungen zufolge soll am 01. April 2025 eine männliche 
Person einen 72-jährigen in Basel wohnhaften Mann angerufen und sich 
ihm gegenüber fälschlich als Staatsanwalt ausgegeben haben. Dem 
72-Jährigen gegenüber habe er behauptet, dass dessen Tochter in einen
Verkehrsunfall mit Todesfolge verwickelt sei und nun eine Kaution in 
Höhe von CHF 71.000,00 zu entrichten sei. Der Angerufene durchschaute
den Betrug, ging vordergründig aber auf die Forderungen ein. Dank 
dessen Aufmerksamkeit und eines sehr guten Zusammenspiels des 
72-Jährigen, seiner Bank und der alarmierten Polizeibehörden in 
Deutschland und der Schweiz konnte der 21-Jährige, der hier als 
"Abholer" fungiert habe, bei der Übergabe festgenommen werden.

Im Zuge der Festnahme des 21-Jährigen konnten in dessen Auto zudem 
Schmuck und Goldmünzen im Wert von ca. EUR 20.000,00 aufgefunden und 
gesichert werden. Gegen den 21-Jährigen besteht aufgrund dieses 
Fundes der Verdacht, am gleichen Tag an einem weiteren "Schockanruf" 
im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald beteiligt gewesen zu sein.


Gegen den 21-Jährigen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lörrach
am 02.04.2025 durch den zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht
Lörrach ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Der Tatverdächtige 
befindet sich seither in einer Justizvollzugsanstalt.

Während der "Schockanrufe" - eine der Telefonbetrugsmaschen - geben 
sich Betrügerinnen und Betrüger als Kriminalbeamte, Staatsanwälte, 
Polizistinnen und Polizisten oder Sicherheitsverantwortliche von 
Banken aus. Sie teilen ihren Opfern beispielsweise mit, dass ein 
Angehöriger in einen tödlichen Unfall verwickelt sei, dass ein 
Einbruch bevorstünde oder dass sie bei ihrer Bank beinahe Opfer von 
falschen Abbuchungen geworden seien. Die Hochdeutsch oder seit 
einiger Zeit auch Schweizerdeutsch sprechenden Anrufer nehmen über 
eine gefälschte Rufnummer eine Verbindung mit den potentiellen Opfern
auf. Auf dem Telefondisplay erscheint eine offizielle Amtsnummer, so 
beispielsweise diejenige einer Polizeiwache oder einer Behörde.

Die Strafverfolgungsbehörden erinnern daran, dass die Polizei nie 
jemanden auffordert, Geld bei einer Bank oder einem Finanzinstitut 
abzuheben. Sie verlangt auch nicht, dass man ihr Geld oder Schmuck 
oder andere Wertgegenstände aushändigt. Bei den geringsten Zweifeln, 
ob es sich bei einer Anruferin oder einem Anrufer um echte Polizisten
handelt, ist unverzüglich über den Notruf 110 mit der Polizei 
Baden-Württemberg oder 117 mit der Kantonspolizei Basel-Stadt Kontakt
aufzunehmen.


Medienrückfragen Schweiz:

Staatsanwaltschaft Basel-Stadt		
Dr. phil. Martin R. Schütz	
Leiter Kommunikation, Kriminalkommissär 
medienstelle@stawa.bs.ch

Medienrückfragen bitte an:

Thomas Batzel
Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Telefon: 07621 / 176-351
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E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de

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