POL-HN: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 28.08.2019 mit Berichten aus dem Hohenlohekreis
Heilbronn (ots)
Bretzfeld: Zu wenig Abstand auf der Autobahn
Bei Abstandsmessungen auf der Autobahn 6, zwischen dem Autobahnkreuz Weinsberg und der Abfahrt Bretzfeld, wurden Dienstagvormittag 33 Verstöße durch Lastwagenfahrer festgestellt. Die Beamten der Verkehrspolizeidirektion Weinsberg hatten in einem Zeitraum von nur zweieinhalb Stunden wirklich alle Hände voll zu tun. Alle 33 LKW-Fahrer bekommen eine Anzeige.
Öhringen: Betrunken unterwegs
Aufmerksamen Verkehrsteilnehmer fiel Dienstagabend auf der Autobahn 6, zwischen Neuenstein und Öhringen, Fahrrichtung Mannheim, die Fahrweise eines polnischen Kleinlasters auf. Bei der Kontrolle des 23-jährigen Fahrer durch die Polizei wurde bei dem Fahrer ein Atemalkohol von fast einem Promille festgestellt. Für den 23-Jährigen war die Fahrt natürlich beendet. Er musste die Beamten zu einer Blutentnahme in das nächste Krankenhaus begleiten. Eine Strafanzeige folgt.
Künzelsau: Einbruch in Jugendraum
Unbekannte Täter brachen Montagnacht in das Jugendblockhaus Taläcker in Künzelsau ein. Die Täter kletterten auf ein Vordach und gelangten von dort auf das Dach des Jugendblockhauses. Von dort kamen sie in den Jugendraum. Im Jugendraum selbst wurde erheblicher, noch nicht genau bezifferbarer, Sachschaden angerichtet. Mehrere elektronische Geräte wurden entwendet. Wer Hinweise zu den Tätern geben kann, soll sich beim Polizeirevier Künzelsau, unter der Telefonnummer 079409400, melden.
Mulfingen: Randalierer unterwegs
Stark betrunken randalierte bereits Samstagabend ein 35-jähriger Mann in der Hauptstraße von Mulfingen. Der Mann warf gegen 19 Uhr Warnbaken einer Baustelle auf die Fahrbahn und hielt vorbeifahrende Autos an. Hierbei schlug er auf das Auto eines 65-Jährigen ein. Dieser hielt an und stieg aus seinem Fahrzeug. Sofort wurde dieser von dem Betrunkenen angegriffen und geschlagen. Der 65-Jährige wurden durch den Angriff verletzt. Anschließend ließ der Betrunkene von ihm ab und entfernte sich. Durch die alarmierte Polizeistreife konnte der Randalierer in unmittelbarer Nähe angetroffen und in Gewahrsam genommen werden. Hierbei leistete er jedoch erheblichen Widerstand, bei dem zum Glück keiner der eingesetzten Beamten verletzt wurde. Der Mann musste seinen Rausch in der Zelle ausnüchtern. Eine Anzeige kommt ebenfalls auf ihn zu.
Öhringen: Unfall mit Fußgängerin
Zu einem Unfall zwischen Klein-LKW und Fußgängerin kam es Dienstagmittag in Öhringen. Gegen 13 Uhr fuhr eine 54-jährige Fahrerin eines Renaults die Friedrichsruher Straße stadteinwärts. Nach der Einmündung zur Geschwister-Scholl-Straße überquerte eine 24-jährige Frau den dortigen Fußgängerüberweg. Dies erkannte die Renault-Fahrerin zu spät und konnte offenbar nicht mehr rechtzeitig bremsen. Die Fußgängerin wurde von dem Renault erfasst und zu Boden geschleudert. Hierbei wurde die 24-Jährige leicht verletzt und in ein Krankenhaus gebracht.
Öhringen: Nicht alltäglicher Unfall
Zu einem nicht alltäglichen Unfall kam es Dienstagmorgen in Öhringen. Gegen 11 Uhr fuhr eine 52-jährige VW-Lenkerin die Herrenwiesenstraße in Richtung Heilbronner Straße. An der dortigen Einmündung musste die 52-Jährige ihr Fahrzeug abbremsen. Dies erkannte jedoch ein hinter ihr fahrender Volvo-Fahrer zu spät und fuhr auf. Daraufhin stieg die VW-Lenkerin aus ihrem Fahrzeug aus und machte ein Foto von der Unfallsituation. Aus dem Volvo stieg ein Junger Mann aus und man vereinbarte in die nächste Bushaltestellenbucht zu fahren um dort weiteres zu regeln. Der Volvo-Fahrer fuhr jedoch, anstatt an dieser Bucht anzuhalten, mit quietschenden Reifen in Richtung Innenstadt davon. Aufgrund des Fotos vom Unfall und weiteren Angaben von Zeugen konnte der Unfallverursacher schnell durch Beamte des Polizeireviers Öhringen ermittelt werden. Der Grund für das Abhauen war auch bald klar. Der 19-jährige Volvo-Fahrer und Unfallverursacher hat zur Zeit keinen Führschein. Ihn erwartet jetzt eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Bei dem Unfall entstand Sachschaden in Höhe von mindestens 1.500 Euro.
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