POL-HN: Gemeinsame Pressemitteilung des Amtsgerichts, der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 07.11.2022
Heilbronn (ots)
Die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, MdL (CDU), informierte sich heute in Heilbronn im Rahmen ihres Antrittsbesuchs bei Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft Heilbronn über das Heilbronner Modellprojekt zur Förderung des beschleunigten Verfahrens im Strafprozess. Sie teilte mit, dass die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Heilbronn jeweils mit einer Neustelle für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bzw. für Richterinnen und Richter zur Förderung des Projekts der beschleunigten Verfahren verstärkt werden. Ziel der beschleunigten Verfahren ist insbesondere eine rasche Sanktionierung von Straftaten. Der Projektstart ist zum Jahreswechsel geplant.
Die Strafprozessordnung ermöglicht bei einfachen Sachverhalten und klarer Beweislage die Aburteilung kleinerer Delikte am Tag der Ergreifung des Täters oder binnen weniger Tage danach. Der Präsident des Amtsgerichts, Till Jakob, erklärte dazu: "Folgt die Strafe auf dem Fuße, findet diese bei Verurteilten regelmäßig größere Akzeptanz. Der Strafrichter kann durch die Verbindung von Hauptverhandlung und Haftvorführung bei Haftsachen außerdem auch noch Zeit sparen." Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Frank Schwörer, erläuterte, dass das beschleunigte Verfahren bisher nur selten zur Anwendung gekommen sei, weil es einen hohen Abstimmungsaufwand zwischen den Strafverfolgungsorganen mit sich bringe. Hier setze das Modellprojekt an, das die Abstimmung insbesondere zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft bei zentralen Ansprechpartnern bündele. Polizeipräsident Hans Becker verspricht sich von der vermehrten Anwendung des Verfahrens eine effizientere Bearbeitung geeigneter Fälle, durch die schnelle Erledigung einen hohen spezial- und generalpräventiven Effekt sowie daraus resultierend eine Verbesserung des Vertrauens der Bevölkerung in den Rechtsstaat.
Ministerin Gentges dankte den Projektbeteiligten für ihr Engagement und sagte: "Mit dem beschleunigten Verfahren zeigt die Justiz, dass konsequent und schnell reagiert wird. Das schreckt Täter ab und macht die Durchsetzungsfähigkeit unseres Rechtsstaates deutlich. Ich bin sicher, dass auch Heilbronn mit diesem Modellprojekt gute Erfahrungen machen wird."
Im Hinblick auf den für den Jahreswechsel geplanten Projektstart wollen die Projektbeteiligten Mitte November damit beginnen, Polizistinnen und Polizisten des Polizeireviers Heilbronn zu schulen, auf dessen Fälle sich das Modellprojekt zunächst konzentrieren soll.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und klarer Beweislage durchgeführt werden. Durch eine sofortige oder jedenfalls in kurzer Frist durchgeführte Hauptverhandlung können Straftaten schnell sanktioniert werden. Im beschleunigten Verfahren dürfen außer Geldstrafen allerdings nur Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr verhängt und als einzige zulässige Maßregel die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden.
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