POL-HN: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 19.04.2024
Heilbronn (ots)
Polizeipräsidium Heilbronn: Einsatzmaßnahmen gegen Kinderpornografie
Am Mittwoch, den 17.04.2024, wurden im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Heilbronn durch Einsatzkräfte der Kriminalpolizei Schwerpunktmaßnahmen wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie getroffen. Im Stadt- und Landkreis Heilbronn, dem Neckar-Odenwald-Kreis, Main-Tauber-Kreis sowie im Hohenlohekreis wurden dabei dreizehn Objekte durchsucht und eine große Anzahl an Gegenständen, darunter auch Smartphones, Computer und Datenträger beschlagnahmt. Koordiniert und durchgeführt wurden die Maßnahmen von der eigens für die Bekämpfung der Kinderpornografie eingerichteten Ermittlungsgruppe Hydra, die dabei durch die Kriminalkommissariate Tauberbischofsheim, Mosbach und Künzelsau unterstützt wurde.
Die Kriminalpolizei weist darauf hin, dass der Besitz sowie die Verbreitung von Kinderpornografie einen sog. Verbrechenstatbestand erfüllt und Personen, die einen der in Frage kommenden Tatbestände erfüllen, mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren rechnen müssen. In der Vergangenheit kamen hierbei auch Kinder und Jugendliche immer wieder ins Visier der Kriminalpolizei, da sich die Kinder und Jugendliche die verstörenden Inhalte gegenseitig per Messenger zusandten oder in Chatgruppen erhielten oder sogar verteilten. An die Eltern appelliert die Kriminalpolizei daher, dass sie mit Ihren Kindern über das Thema sprechen und diese über die verbotenen Inhalte aufklären.
Zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendpornographie hat das Polizeipräsidium Heilbronn im Frühjahr 2021 die 14-köpfige Ermittlungsgruppe "Hydra" eingerichtet. Seit deren Gründung wurde zusammen mit den örtlich zuständigen Kriminalkommissariaten Tauberbischofsheim, Künzelsau und Mosbach knapp 1400 Strafverfahren gegen Erwachsene und über 600 Verfahren gegen Kinder- und Jugendliche eigeleitet. Insgesamt konnten im Rahmen dieser Verfahren bereits mehr als 500 Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen werden.
Tipps des Polizeipräsidiums Heilbronn
Bei ungewolltem Erhalt einer kinderpornographischen Datei reicht es nicht aus, diese einfach kommentarlos zu löschen. Die Kriminalpolizei empfiehlt daher, sich ernsthaft von der Datei zu distanzieren, indem man seinen entgegenstehenden Willen bezüglich des Erhalts der Datei zum Ausdruck bringt. Dies kann zum Beispiel durch eine negative, abgeneigte Reaktion erfolgen. Vor allem bei Chatgruppen wird empfohlen, die Gruppe im Anschluss zu verlassen, sodass ein Besitzwille nachweislich verneint werden kann.
" Sprechen Sie Ihr Kind auf die verbotenen Inhalte an. Fragen Sie immer wieder nach, ob es solches Bild- oder Videomaterial bereits gesehen oder erhalten hat. " Sensibilisieren Sie Kinder für die Folgen, wenn derartige Zeichen, Bilder und Filme auf dem Handy sind. Weisen Sie auf die entsprechenden Straftaten und die daraus resultierenden Konsequenzen hin. " Entdecken Sie kinderpornographische Bilder oder Filme auf einem Smartphone, sollten Sie dies umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen, damit Täter ermittelt werden können. " Vorsicht: Bitte fertigen Sie keine Screenshots von kinder- und jugendpornographischen Darstellungen an und senden Sie sich diese Dateien nicht auf Ihre privaten Geräte!"
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