POL-HN: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach, des Polizeipräsidiums Heilbronn und des LKA BW vom 09.01.2025 zur Tat in Grünsfeld und Tauberbischofsheim am 31.12.2024
Heilbronn (ots)
Gegen 13.30 Uhr am Silvesternachmittag brachte ein 38-jähriger Deutscher auf dem Gelände einer Grünsfelder Baufirma einen Radbagger in seine Gewalt und beschädigte mit diesem zunächst zahlreiche Fahrzeuge des Betriebs, bevor er das Firmengelände mit dem Bagger verließ. Als die bereits eingetroffenen Polizeibeamten in zwei Dienstfahrzeugen die Verfolgung aufnahmen, drehte der Täter den Bagger um, fuhr auf die Dienstfahrzeuge zu und zerstörte die Dienstfahrzeuge mit der Baggerschaufel. Eine Polizeibeamtin, die in diesem Moment ihr Fahrzeug verließ, wurde zwischen den Dienstfahrzeugen eingeklemmt und leicht verletzt. Anschließend fuhr der Mann mit dem tonnenschweren Baufahrzeug über die Bundesstraße 290/27 in das wenige Kilometer entfernte Tauberbischofsheim. Sein Ziel war das Gelände eines Autohauses in der Alten Wertheimer Straße, wo er weitere erhebliche Schäden an Gebäuden anrichtete. Dort endete die Fahrt gegen 14.22 Uhr, als der Mann von Schüssen der Polizei tödlich getroffen wurde, nachdem er erneut mit dem Bagger auf die anwesenden Polizeibeamten zusteuerte. Bei der Tat wurden drei Polizeibeamte leicht verletzt. Darüber hinaus wurden vier Dienstfahrzeuge der Polizei zerstört. Der entstandene Sachschaden ist erheblich, kann zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch nicht zuverlässig geschätzt werden.
Wir berichteten
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Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat sowie dem Schusswaffengebrauch durch die eingesetzten Polizeibeamten werden seither von der Staatsanwaltschaft Mosbach geführt, die das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und die Kriminalpolizeidirektion Heilbronn mit den weiteren Ermittlungen beauftragte. Das vorläufige Ergebnis der Obduktion des Leichnams ergab, dass der 38-Jährige im Rahmen des polizeilichen Einsatzes zwei tödliche Schussverletzungen erlitten hat.
Die bisherigen Ermittlungen brachten zu Tage, dass es sich bei dem getöteten 38-Jährigen um einen ehemaligen Mitarbeiter der Grünsfelder Baufirma handelte. Dort war er von 2021 bis 2023 beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis soll der 38-Jährige selbst beendet haben. Im Anschluss an das Arbeitsverhältnis kam es zu zivilrechtlichen und persönlichen Streitigkeiten zwischen den Parteien. Ab 2023 bestritt der 38-Jährige mehrere Arbeitsverhältnisse, welche jeweils frühzeitig oder nach Ablauf der Probezeit beendet wurden.
Am 28. Dezember 2024 suchte der 38-Jährige eine Polizeidienststelle in Suhl (Thüringen) auf. Dort bezichtigte er sich selbst diverser Straftaten, u.a. aus dem Bereich der Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität. Zur Begründung der Selbstanzeigen gab er an, "reinen Tisch" machen zu wollen. Einen Tag später erstellte der Getötete ein Schriftstück, mit dem er seine Ehefrau zur Regelung seiner Angelegenheiten bevollmächtigte.
Am Morgen des Tattags ließ sich der 38-Jährige dem bisherigen Ermittlungsstand nach von einer Bekannten an seiner Wohnanschrift in Thüringen, welche er zu diesem Zeitpunkt nach einem vorherigen Krankenhausaufenthalt mit seiner getrenntlebenden Ehefrau und den gemeinsamen Kindern bewohnte, abholen und nach Tauberbischofsheim fahren. Dort ließ er sich zunächst zu einer Gewerbefläche in der Alten Wertheimer Straße und anschließend zu einem privaten Wohnhaus fahren, bevor er sich auf seinen eigenen Wunsch hin gegen 13 Uhr zu dem Gelände der Baufirma in Grünsfeld fahren ließ. Hierzu ist bekannt, dass die zuvor genannte Gewerbefläche in Tauberbischofsheim sowie das Gelände der Baufirma in Grünsfeld, für welches ein privates Zutrittsverbot für den Mann bestanden haben soll, im Zusammenhang mit dem Inhaber der Baufirma stehen. Dessen Schädigung war nach dem heutigen Stand der Ermittlungen höchstwahrscheinlich Ziel der sich anschließenden folgenschweren Tat. Das zuvor erwähnte private Wohnhaus in Tauberbischofsheim steht nicht in Verbindung mit dem Firmeninhaber, dies nahm der 38-Jährige irrtümlich an.
"Der polizeiliche Einsatz war für meine Kolleginnen und Kollegen extrem herausfordernd und hoch dynamisch. Abgestufte Maßnahmen und schwerwiegende Entscheidungen waren in kürzester Zeit zu treffen und zwar ohne die uns jetzt ex post vorliegenden Erkenntnisse unter anderem zu den Hintergründen, zum Motiv und zum Vorgehen des 38-jährigen Mannes. Nach meiner Überzeugung musste jedenfalls die Fortführung der folgenschweren Irrfahrt mit einem tonnenschweren Radbagger vor dem Hintergrund der sich dargestellten unmittelbaren konkreten Gefahrenlage in jeglicher Hinsicht sicher beendet werden. Meine Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten haben in dieser aufreibenden Situation die dafür notwendige Verantwortung pflichtbewusst und entschlossen übernommen und dafür danke ich ihnen", betont Polizeipräsident Frank Spitzmüller.
Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat sowie dem Schusswaffengebrauch dauern an. Hierzu teilte Dr. Florian Kienle, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mosbach mit: "Natürlich wird der tödliche Schusswaffengebrauch der Polizeibeamten im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gründlich und unabhängig untersucht und juristisch bewertet. Auch wenn der persönliche Hintergrund des Falles dramatisch ist, können wir froh sein, dass trotz der von dem Betroffenen verursachten erheblichen Gefahrensituationen nicht noch weitere Menschen zu Schaden gekommen sind."
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