POL-KA: (Enzkreis) Tiefenbronn - Tötungsdelikt - Anklageerhebung
Tiefenbronn (ots)
Wie bereits berichtet, wurde am Nachmittag des 25.05.2019 ein mittlerweile 61-jähriger Familienvater festgenommen, der im dringenden Verdacht steht, seine 38-jährige Ehefrau und seinen 8-jährigen Sohn getötet sowie seinem 11-jährigen Sohn lebensgefährliche Schnittverletzungen beigebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - hat nunmehr Anklage beim Landgericht Karlsruhe - Schwurgericht - gegen den Tatverdächtigen wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit versuchtem Mord und mit gefährlicher Körperverletzung erhoben. Dem 61-Jährigen wird vorgeworfen, am frühen Nachmittag des 25.05.2019 seine Ehefrau und seinen 8-jährigen Sohn im gemeinsamen Wohnhaus in Tiefenbronn nach vorheriger Verabreichung benzodiazepinhaltiger Substanzen mit einem Küchenmesser getötet zu haben. Seinen 11-jährigen Sohn soll er - ebenfalls nach vorheriger Verabreichung benzodiazepinhaltiger Substanzen - mit demselben Messer lebensgefährlich am Hals verletzt haben. Dem 11-jährigen gelang es, schwerverletzt aus dem Anwesen zu flüchten. Sein Leben konnte durch umgehend eingeleitete medizinische Maßnahmen gerettet werden. Die Anklageschrift geht vom Mordmerkmal der Heimtücke aus. Der Tatverdächtige, welcher die Tathandlungen einräumt, soll von Anfang an geplant gehabt haben, nach der Tötung seiner Ehefrau und seiner beiden Söhne selbst aus dem Leben zu scheiden. Diesem Plan entsprechend soll er nach der Tat einen Cocktail aus Medikamenten und Alkohol zu sich genommen haben. Die Beweggründe des Tatverdächtigen für den ihm vorgeworfenen, geplanten "erweiterten Suizid" konnten bislang nicht geklärt werden. Die Anklage geht davon aus, dass die Schuldfähigkeit des Tatverdächtigen bei der Tatbegehung weder aufgehoben noch rechtserheblich eingeschränkt war.
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Regina Schmid, Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim
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