POL-KA: (KA) Karlsruhe - Polizeipräsidium Karlsruhe bittet um aufmerksames Verhalten und um Beachtung der geltenden Corona-Regelungen. Verkehrsüberwachung wird wieder intensiviert.
Karlsruhe (ots)
Seit Wochenbeginn sind Verstöße gegen die Tragepflicht eines Mund-Nasenschutzes beispielsweise in Ladengeschäften oder im öffentlichen Personen- und Nahverkehr bußgeldbewehrt. Nachdem in der Woche zuvor Polizeibeamte bei erkannten Verstößen die Betroffenen lediglich angesprochen und auf die Tragepflicht hingewiesen haben, können diese nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige verfolgt werden. In den ersten Tagen mussten von den Polizeistellen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe jedoch nur sehr wenige Verstöße derart geahndet werden. "Die Mehrheit der Menschen hält sich nach wie vor an die Regelungen der Corona-Verordnung und auch an die Tragepflicht eines Mund-Nasenschutzes," fasst Caren Denner, Polizeipräsidentin des Polizeipräsidiums Karlsruhe, zusammen. In den Bussen und Bahnen sind die Erfahrungen des Polizeipräsidiums Karlsruhe bislang sehr positiv. Auch in Ladengeschäften musste seither nur sehr selten eingegriffen werden. "Überwiegend verhalten sich die Menschen sehr geordnet und diszipliniert. Wir beobachten aber auch, dass Konzentration und Aufmerksamkeit nachlassen, sobald der Mundschutz abgenommen ist," führt Caren Denner weiter aus. "Vermehrt festzustellen sind Nachlässigkeiten beispielsweise in den Einkaufsstraßen. Hier kommen sich die Leute regelmäßig ohne Schutzmasken zu nahe." Die polizeilichen Corona-Streifen berichten auch, dass sich die Kunden bei Eisdielen lobenswert mit ausreichendem Abstand in die Warteschlange einreihen, um dann abseits davon mit dem Eis in der Hand in Gruppen eng zusammenzusitzen. Auch auf den wieder geöffneten Spielplätzen wurden teilweise kritische Verhältnisse festgestellt. Beim schönen Wetter der vergangenen Tage waren diese zum Teil von zu vielen Eltern und Kindern besucht, so dass die gebotenen Abstände nicht mehr gewahrt waren.
"Unsere dringende Bitte ist, dass sich das aufmerksame Verhalten nicht nur auf die explizit beschriebenen Bereiche bezieht. Vielmehr sollte man sich grundsätzlich beim Bewegen in der Öffentlichkeit besonders umsichtig verhalten und gegebenenfalls auch einmal außerhalb der beschriebenen Orte, wenn nämlich die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, einen Mund-Nasenschutz anziehen," appelliert die Polizeipräsidentin.
Da sich nicht nur der Personenverkehr in den Städten, sondern auch die Verkehrssituation auf den Straßen und Autobahnen absehbar auf ein normales Niveau zurückentwickeln wird, ist die Polizei auch bei der Verkehrsüberwachung wieder mehr gefordert. "Die Unfallgefahren nehmen mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen wieder zu. Daher werden wir auch unsere Kontrollaktivität auf das vor der Corona-Zeit übliche Maß anheben und die Unfallursachen mit gezielten Maßnahmen bekämpfen," kündigt Caren Denner an.
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