POL-KA: (KA) Karlsruhe - Nachbarschaftsstreit eskaliert in Schlägen und Tritten. Passant verwehrt Hilfsmaßnahmen - Polizei sucht Zeugen
Karlsruhe (ots)
Zwei namentlich bislang unbekannte Täter haben am Mittwochabend in der Karlsruher Südweststadt auf einen 39-jährigen Mann eingeschlagen und -getreten. Vorausgegangen waren dem Angriff anhaltende Nachbarschaftsstreitigkeiten zwischen den Beteiligten. Ein Passant verweigerte auf Bitten einer Zeugin Hilfsmaßnahmen und eine Alarmierung der Polizei.
Gegen 19.30 Uhr fühlte sich der 39-jährige Bewohner eines Hauses in der Mathystraße durch den Lärm aus einer Nachbarwohnung in seiner Ruhe gestört und stellte die Verursacher zur Rede. Die Parteien gerieten in Streit, der sich im weiteren Verlauf vor das Haus auf die Mathystraße verlagerte. Dort eskalierte die verbale Auseinandersetzung gewaltsam, wobei der 39-Jährige von zwei Angreifern durch Faustschläge und Fußtritte verletzt wurde. Eine unbeteiligte Zeugin erkannte die Notlage des Angegriffenen und wollte die Polizei verständigen. Weil sie jedoch kein Mobiltelefon bei sich hatte, bat sie einen weiteren Passanten um Hilfe, der jedoch nichts unternahm und seinen Weg fortsetzte. Auch aus einer Personengruppe, die sich zur Tatzeit in unmittelbarer Nähe zum Geschehen aufhielt, wurde weder ein Notruf abgesetzt noch dem Tatopfer zur Hilfe geeilt. Schließlich verständigte der 39-Jährige selbst die Polizei, nachdem die Angreifer von ihm abgelassen und sich in unbekannte Richtung entfernt hatten.
Von der Attacke trug der Geschädigte leichtere Verletzungen davon, die vor Ort von einer hinzugerufenen Rettungswagenbesatzung versorgt wurden. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen des Anfangsverdachts der unterlassenen Hilfeleistung aufgenommen. Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten, sich unter 0721 666-3411 mit dem Polizeirevier Südweststadt in Verbindung zu setzen.
Aus diesem Anlass weist die Polizei darauf hin, dass Zeugen schon allein aus Gründen der gebotenen Zivilcourage angehalten, in bestimmten Fällen aber auch von Rechts wegen verpflichtet sind, Hilfe zu leisten, wenn Menschen in akute Notsituationen geraten. Dabei muss sich niemand selbst in Gefahr bringen, sondern nur soweit einschreiten, wie es nach den eigenen Möglichkeiten, zum Beispiel durch das Absetzen eines telefonischen Notrufs, zumutbar ist.
Kai Lampe, Pressestelle
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