POL-KN: Betrug durch falschen Polizeibeamten
Konstanz (ots)
Ein falscher Kriminalbeamter erbeutete zwischen Mittwoch, 21.15 Uhr und Donnerstag, 01.15 Uhr Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von rund 10.000 Euro. Der angebliche Hauptkommissar aus dem LKA, der sich "Christian Wolf" nannte, setzte eine 77-Jährige aus Konstanz über vier Stunden hinweg am Telefon unter Druck und bedrohte sie dabei derart, dass sie bereit war, ihren in der Wohnung vorhandenen Schmuck samt Bargeld in einen Sack zu stecken und über den Balkon ins Freie zu werfen. Dort hob ihn der angebliche Beamte auf, der in der Dunkelheit unerkannt blieb und mit der Beute flüchtete. Das Perfide daran ist, dass die Frau zum Schutz vor einem Diebstahl das Bargeld und den Schmuck den Betrügern aushändigte und nicht wie vorgegeben der Polizei.
Die Polizei rät in diesen oder ähnlichen Fällen, auch wenn Sie auf der Straße persönlich von angeblichen Polizeibeamten nach Ihren Vermögensverhältnissen gefragt oder gar zur Herausgabe von Geld aufgefordert werden sollten, eindringlich:
- Geben Sie Personen, die Sie nicht kennen, keine Auskünfte über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
- Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert.
- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Nehmen Sie bei entsprechender Aufforderung keine Veränderungen an Ihrem PC vor oder laden Programme herunter; es handelt sich in der Regel um Schadsoftware, bei denen die Täter Zugriff auf Ihre Daten erhalten.
- Polizeibeamte erfragen am Telefon oder anlassunabhängig auf offener Straße keine Kontodaten oder verlangen Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse.
- Es gibt technische Möglichkeiten, tatsächlich existierende Behördennummern vorzutäuschen. Seien Sie deshalb misstrauisch und rufen Sie im Zweifelsfall Ihre örtliche Polizeidienststelle an.
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.
- Übergeben Sie niemals Bargeld an unbekannte Personen, auch nicht an angebliche Polizeibeamte.
- Vornamen im Telefonbuch können Rückschlüsse auf Ihr Alter zulassen. Daher prüfen Sie, ob Sie diese Namen oder Ihren Eintrag im Telefonbuch benötigen.
- Setzen Sie sich im Verdachtsfall oder wenn sie einen entsprechenden Anruf erhalten haben, sofort mit der Polizei in Verbindung
Weitere Hinweise und Tipps finden Sie im beigefügten Faltblatt oder unter: http://www.polizei-beratung.de
Straub
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