POL-KN: Zweite gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 07.03.2019 Wohnungsbrand in Mehrfamilienhaus
Konstanz (ots)
Zwischenzeitlich sind die Spurensicherungsmaßnahmen mit Unterstützung von Sachverständigen des Landeskriminalamtes Stuttgart in der Brandwohnung beendet. Zwar konnte die Brandursache bislang noch nicht abschließend geklärt werden, die Beamten vermuten jedoch entweder einen technischen Defekt eines elektronischen Gerätes oder aber eine fahrlässige Begehungsweise. Hierzu sind noch weitere kriminaltechnische Untersuchungen erforderlich. Anhaltspunkte für eine Fremdeinwirkung konnten die Ermittler nicht feststellen. Die Identifizierung der durch den Brand ums Leben gekommenen Person dauert noch an.
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johannes Roth, Tel. 07531/280-2000
Kriminalhauptkommissar Thomas Straub M.A., Tel.: 07531/995-1015
Unsere Meldung vom 06.03.2019
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 06.03.2019
Wohnungsbrand in Mehrfamilienhaus
Konstanz
Zu einem Wohnungsbrand kam es am heutigen Mittwoch gegen 03.15 Uhr in der Einzimmerwohnung eines Mehrfamilienhauses in der Bücklestraße. Die rasch angerückte Feuerwehr bekämpfte das Feuer, drang in die Brandwohnung vor und fand eine tote, bislang nicht identifizierte Person. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen wurden noch in der Nacht durch den Kriminaldauerdienst übernommen. Zur Frage der Brandursache wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ein Sachverständiger hinzugezogen. Acht der vorsorglich evakuierten Hausbewohner mussten vorübergehend in einem Hotel untergebracht werden, alle anderen konnten wieder zurück in ihre Wohnungen. Der Sachschaden liegt bei rund 100.000 Euro.
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johannes Roth, Tel. 07531/280-2000
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