POL-KN: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ravensburg und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 12.04.2019: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
Friedrichshafen/Bodenseekreis (ots)
Wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ermitteln die Kriminalpolizeidirektion Friedrichshafen und die Staatsanwaltschaft Ravensburg gegen den Inhaber einer Vertriebsfirma mit Geschäftsanschrift in Friedrichshafen. Seitens des Regierungspräsidiums Tübingen war zuvor Strafanzeige erstattet worden, nachdem bei einer Beprobung eines unter dem Namen "Rammbock" vertriebenen und als Nahrungsergänzungsmittel deklarierten Produkts der Inhaltsstoff "Sildenafil" nachgewiesen werden konnte. "Sildenafil" wird zur Behandlung von Erektionsstörungen des Mannes eingesetzt und darf nur nach vorheriger ärztlicher Verordnung eingenommen werden. Aufgrund der nennenswerten pharmakologischen Wirkung des Stoffes in dem Produkt ist dieses, entgegen der harmlosen Deklaration, tatsächlich als Arzneimittel einzustufen. Da weder auf den verschiedenen Vertriebswegen über das Internet sowie über mehrere Wettbüros noch an den Verpackungen selbst auf den pharmakologischen Inhaltsstoff "Sildenafil" hingewiesen wurde und die Einnahme des Mittels zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ggf. zu lebensbedrohlichen Zuständen führen kann, was für Kunden nicht ersichtlich war, wurde seitens des Regierungspräsidiums gegen die Vertriebsfirma eine Untersagungsverfügung zum weiteren Inverkehrbringen des Produkts "Rammbock" erlassen und eine Gesundheitswarnung veröffentlicht. Im Rahmen einer vom zuständigen Amtsgericht angeordneten Durchsuchung der Geschäftsräume in Friedrichshafen konnten am 11.04.2019 durch die ermittelnden Polizeibeamten mehr als 11.000 Verpackungseinheiten des Produkts "Rammbock" sichergestellt werden. Gegen den verantwortlichen Geschäftsführer der Firma wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, welches noch nicht abgeschlossen ist.
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