POL-KN: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Hechingen und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 15.05.2019
Konstanz (ots)
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Meßkirch
Angriff eines Hundes auf eine Mutter mit zwei Kleinkindern
Eine 30-jährige Frau und ihre beiden Kleinkinder sind am Dienstagnachmittag gegen 13.30 Uhr im Stadtgebiet durch einen Rottweiler angegriffen und verletzt worden. Die Mutter war mit ihrem Fahrrad und Fahrradanhänger unterwegs. Der dreijährige Sohn fuhr mit seinem Kinderfahrrad. Als der Junge hierzu Unterstützung benötigte, stellte die Mutter ihr Fahrrad ab, der einjährige Sohn blieb bei ihr auf dem Gehweg stehen. Plötzlich und ohne ein vorheriges Ereignis wurde die Familie durch einen jungen Rottweiler angegangen. Der fünf Monate alte Hund war auf einem angrenzenden Grundstück auf die Personen aufmerksam geworden und hatten den bisherigen Erkenntnissen zu Folge die Umfriedung überwunden, bevor er zunächst das einjährige Kleinkind an der Kleidung packte. Die Mutter des Kindes griff ein und nahm das Kind auf den Arm. Der Rottweiler reagierte hierauf mit einem Angriff auf die Mutter und verbiss sich massiv im Oberarm der Frau. Obwohl der Rottweiler nicht von den Geschädigten abließ, gelang es der 30-Jährigen, beide Kinder in den Fahrradanhänger zu setzen und davonzufahren. Nach etwa 500 Metern flüchtete sich die Frau mit ihren Kindern auf einen in einem Hofraum abgestellten Traktor. Der Rottweiler lief bis dahin hinter der Familie her. Unbeteiligte Personen wurden auf die junge Familie aufmerksam und leisteten Hilfe. Der Rottweiler hatte sich zwischenzeitlich entfernt. Die Mutter der beiden Kinder wurde vor Ort durch einen Notarzt versorgt und durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus transportiert. Auf Grund der erlittenen Verletzungen musste sie im Krankenhaus stationär aufgenommen werden. Der einjährige Sohn konnte nach ambulanter Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen werden, ebenso sein dreijähriger Bruder. Während der Einjährige durch die Einwirkung des Rottweilers blutende Verletzungen am Kopf und im Gesicht erlitten hatte, wurden bei dem Dreijährigen diverse Prellungen und Hämatome diagnostiziert.
Der Rottweiler wurde durch die Beamten der Polizeihundeführerstaffel, die in Meßkirch die Ermittlungen übernahmen, im Haushalt des Hundehalters angetroffen und überprüft. Die Beamten verpflichteten den Halter des Rottweiler, diesen nur unter Aufsicht zu halten und nur angeleint auszuführen, was zugesagt wurde.
Die Staatsanwaltschaft Hechingen und die Polizeihundeführerstaffel des Polizeipräsidiums Konstanz ermitteln wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Hundehalter und dessen Lebensgefährtin waren während des Vorfalls nicht zu Hause. Die Aufsicht über den Hund hatte eine Familienangehörige. Sie war nicht auf den Vorfall aufmerksam geworden. Zur Prüfung der Hundehaltung wird der Sachverhalt durch die Polizei der Stadtverwaltung Meßkirch gemeldet.
Staatsanwaltschaft Hechingen, Erster Staatsanwalt Markus Engel, Tel. 07471 944-214,
Polizeipräsidium Konstanz, KHK Herbert Storz, Tel. 07531 995-1015.
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