POL-KN: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ravensburg und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 17.07.2019
Eriskirch/Bodenseekreis (ots)
Unfallopfer identifiziert
Zwischenzeitlich zweifelsfrei identifiziert werden konnte das Unfallopfer, welches anlässlich eines schweren Verkehrsunfalls am 11.07.2019 auf der B 31 bei Eriskirch im Feuer eines Kleinwagens ums Leben gekommen war. Im Rahmen einer am gestrigen Tag bei der Rechtsmedizin der Universitätsklinik Ulm durchgeführten Untersuchung konnte anhand des Zahnstatus eindeutig geklärt werden, dass es sich wie bereits seit dem Unfalltag vermutet bei dem Verunglückten um den 50-jährigen Halter des Pkw handelte. Der aus Österreich stammende Mann hatte zuletzt seinen Wohnsitz in einer Gemeinde des Bodenseekreises.
Erste Staatsanwältin Christine Weiss, Tel. 0751/806-1337,
Polizeihauptkommissar Oliver Weißflog, Tel. 07531/995-1012.
Ursprungsmeldung vom 11.07.2019:
Tödlicher Verkehrsunfall
Tödlich verletzt wurde eine bislang noch nicht identifizierte Person bei einem schweren Verkehrsunfall am frühen Donnerstagmorgen kurz vor 04.30 Uhr auf der B 31 bei Eriskirch. Den bisherigen Ermittlungen der Polizei zufolge befuhr die Person mit ihrem Pkw die B 31 aus Richtung Friedrichshafen kommend in Richtung Lindau und kam unmittelbar vor dem Mauernriedtunnel aus bislang nicht geklärter Ursache mit ihrem Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn ab und streifte die dortige Leitplanke. Von dort wurde der Wagen nach links abgewiesen und prallte auf der Gegenfahrspur frontal in einen entgegenkommenden Lkw. Der Pkw fing daraufhin sofort Feuer und brannte vollständig aus, für den Insassen kam jede Hilfe zu spät. Der Fahrer des Lkw wurde bei dem Unfall eher leicht verletzt, er wurde zur weiteren Behandlung vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Durch die alarmierte Freiwillige Feuerwehr Eriskirch wurde der Brand gelöscht. Das Verkehrskommissariat Kißlegg hat die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen. Zur genauen Klärung des Unfallhergangs wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ein Sachverständiger hinzugezogen. Die Bundesstraße ist bis auf weiteres voll gesperrt, eine örtliche Umleitung ist eingerichtet. Inwieweit durch die Brandeinwirkung möglicherweise die Fahrbahndecke beschädigt wurde und nach Räumung der Unfallstelle weitere Verkehrseinschränkungen bestehen bleiben müssen, kann erst nach erfolgter Bergung der Fahrzeuge beurteilt werden.
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