POL-KN: (Konstanz) Auswirkungen bei Computerbetrug (13.02.2020)
Konstanz (ots)
Das Vertrauen in über das Internet übermittelte Angebote scheint in Einzelfällen grenzenlos zu sein. Meldungen über Vermögensschäden durch Täuschungshandlungen, die über das Internet inszeniert werden, sind fast täglicher Inhalt der Pressemeldungen und der Prävention des Polizeipräsidiums Konstanz. Themen und Tipps zum Schutz vor Betrugsmaschen werden im Internet durch die Polizeiliche Kriminalprävention unter der Fundstelle https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ zum Abruf bereitgestellt. Zusätzlich können Beratungen zum Themenbereich Betrug bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen des Polizeipräsidiums Konstanz an den Standorten Konstanz, VS-Villingen, Rottweil und Tuttlingen eingeholt werden.
Eine Beachtung der Tipps und der Hinweise der Polizeilichen Kriminalprävention könnte dabei helfen, nicht ein Opfer der über das Internet über Staatsgrenzen hinweg agierenden Betrüger zu werden:
Arg täuschen ließ sich eine 23-jährige Geschädigte mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Konstanz, die bereits zur Weihnachtszeit im Internet auf einen Instagram-Account aufmerksam wurde, dessen Betreiber ihr für die Überweisung von 1.000 Euro über eine Bitcoin-Seite innerhalb von 20 Tagen die zehnfache Rendite der investierten Summe. versprach.
Die Geschädigte ließ sich darauf ein und überwies die geforderte Summe auf eine in der Türkei existente Bankverbindung. Für den Zugriff auf die versprochenen Bitcoins im Gegenwert von etwa 10.000 Euro wurden der 23-Jährigen in den folgenden Wochen weitere Überweisungen ins Ausland abverlangt. Zuletzt hatte sie in der Erwartung der unsicheren Rendite in Höhe von 10.000 Euro insgesamt 11.000 Euro auf ausländische Konten überwiesen.
Als ihre Skepsis größer wurde, wandte sie sich über das Internet an den Support der Bitcoin-Seite. Dort erhielt sie das Angebot für Hilfe und Unterstützung nach der Überweisung weiterer 1.000 Euro auf ein in den USA registriertes Konto. Die Überweisung in die USA wurde durch die 23-Jährige vorgenommen, eine Hilfe zur Wiedererlangung des verlorenen Geldes erhielt sie nie.
Stattdessen ist sie nun das Ziel von Spam-Mails und mit ihren Personendaten auf mehreren Seiten des Krypto-Marktes registriert. Unaufgefordert erhielt die 23-Jährige weitere Hilfsangebote, auf die sie sich in der Hoffnung auf wirkliche Hilfe noch einmal einließ. Erst als diese Helfer sich mit der Unterstützung des Opfers Zugang auf deren Smartphone verschafft hatten und sie zu einem Log-In auf ihr PayPal-Konto aufforderten, zog die Geschädigte die Reißleine und offenbarte sich einer Freundin. Die Freundin gab der Geschädigten den bisher besten Tipp: "Geh zur Polizei und erstatte eine Strafanzeige."
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Computerbetrugs durch das örtliche Polizeirevier wird der Geschädigten den erlittenen Vermögensschaden voraussichtlich nicht zurückbringen. Sicherlich wird das Opfer durch die polizeilichen Sachbearbeiter die Unterstützung und Beratung finden, die ihr helfen werden, einen besseren Abstand zu dubiosen, über das Internet verbreiteten Angeboten zu finden.
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Herbert Storz
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