POL-KN: (Konstanz) Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unzulässige Kamera-Platzierung (02.03.2020)
Konstanz (ots)
Pech hatte der 37-jährige Kunde eines Fitnesscenters in einem Industriegebiet, der sich herausnahm, eine mit einer Kamera präparierte Kunststoffflasche in einem der Betriebsräume des Fitnesscenters zu platzieren.
Die Absicht des Tatverdächtigen bestand offensichtlich darin, bei dem sich in dem Betriebsraum befindlichen Solarium an intime Aufnahmen anderer Kundinnen und Kunden des Fitnesscenters zu gelangen. Eine Mitarbeiterin des Betriebes wurde am Montagvormittag frühzeitig bei Reinigungsarbeiten auf die unzulässige Kamerainstallation aufmerksam.
Die einzige auf dem Gerät gespeicherte Filmaufnahme zeigte den Tatverdächtigen selbst bei der unzulässigen Installation des Gerätes. Er konnte durch Mitarbeiter des betroffenen Betriebes identifiziert werden.
Neben den zivilrechtlichen Ansprüchen des geschädigten Betreibers des Fitnesscenters wurde gegen den 37-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen eingeleitet. Die in der PET-Flasche installierte Kamera mit Energieversorgung und Datenspeicher wurde durch das Polizeirevier Konstanz als Beweismittel in Verwahrung genommen und wird mit der Strafanzeige gegen den Tatverdächtigen der Staatsanwaltschaft Konstanz vorgelegt.
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