POL-KN: Über das Wochenende wieder mehrere Verstöße gegen die Corona-Verordnung - angebliche Corona-Partys stellen sich als Familienaufenthalte in Gärten heraus
Polizeipräsidium Konstanz (ots)
Auch über das vergangene Wochenende mussten die Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidiums Konstanz bei ihren Kontrollen leider mehrere Verstöße gegen die Corona-Verordnung feststellen. Alleine von Sonntagmorgen bis Montagmorgen ergaben sich acht ordnungswidrige Verhaltensweisen und 23 strafbare Verstöße im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung und § 75 des Infektionsschutzgesetzes.
Offensichtlich schrecken auch die zu erwartenden hohen und empfindlichen Bußgelder und Geldstrafen einzelne immer noch nicht davor ab - ungeachtet der Tatsache, dass sie durch ihr unvernünftiges Verhalten sich selbst und andere durch die Möglichkeit einer Infektion gefährden - gegen die geltende Corona-Verordnung zu verstoßen. Die Verstöße wurden in verschiedenen Städten begangen, darunter Schramberg und Sulz am Neckar im Landkreis Rottweil, in Konstanz, Singen am Hohentwiel und Engen im Landkreis Konstanz, in Villingen und Blumberger im Schwarzwald-Baar-Kreis und auch in Tuttlingen, nur um einige Bereich zu nennen. Betroffen waren vorwiegend größere Tankstellen oder Autobahnraststätten, aber auch Fahrzeuge, in welchen sich nicht miteinander verwandte Personen zu dritt oder in größerer Zahl aufhielten und damit durch die Städte fuhren.
Dagegen stellten sich mehrere am sonnigen Samstagnachmittag angezeigte angebliche "Corona-Partys" als Fehlmeldungen heraus. Jegliche polizeiliche Überprüfungen - es handelte sich vorwiegend um Örtlichkeiten im Schwarzwald-Baar-Kreis - ergaben Familien, die sich in ihren Gärten aufhielten und somit keinen Verstoß gegen die Cororna-Verordnung begangen hatten.
Das Polizeipräsidium Konstanz appelliert nach wie vor an seine Bürgerinnen und Bürger - bleiben Sie weiterhin vernünftig und halten Sie sich an die einschränkenden Vorgaben der Corona-Verordnung. Schützen Sie dadurch sich selbst, Ihre Angehörigen und alle anderen. Es ist nicht Ziel und Zweck der polizeilichen Kontrollen, Sie bei einem Verstoß zu ertappen, welcher mit empfindlichen Strafen geahndet wird. Ziel und Zweck der Kontrollen und Überprüfungen ist die Einhaltung der Verordnung zum Schutze aller.
Ihr Polizeipräsidium Konstanz
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