POL-KN: Lkrs. KN
Konstanz (ots)
Spiegelstreifer mit Unfallflucht - Polizei sucht Zeugen
Stockach - Bereits am Donnerstag, 16.04.2020, gegen 18:05 Uhr, ereignete sich auf der Zoznegger Straße, K6180, zwischen dem Ortsausgang Stockach und der "Berlingersiedlung" ein Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr. Der 29-jährige Geschädigte Fahrzeugführer befuhr mit seinem Pkw Skoda, die Zoznegger Straße in Rtg. Zoznegg, als ihm ein blauer älterer Pkw entgegenkam. Die Fahrzeuge berührten sich jeweils an den Außenspiegeln, so dass hier Schaden in Höhe von ca. 500 Euro entstand. Der Skoda-Lenker wendete an der Berlingersiedlung und fuhr zurück nach Stockach, konnte aber den Unfallkontrahenten nicht mehr antreffen. Zeugen mögen sich beim Polizeirevier Stockach, unter Tel.: 07771 9391-0, melden.
Abkommen von der Fahrbahn, weil der Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot verstößt
KN-Dettingen - Zeugen sucht die Polizei zu einer Unfallflucht, welche sich am Freitag, 17.04.2020, gg. 18:50 Uhr, auf der K6172, Allensbacher Straße, kurz vor dem Orteingang Dettingen, Höhe Sportplatz, ereignete. Der Geschädigte 20-jährige Pkw-Lenker, eines Ford Escort, befuhr die o. b. Strecke von Allensbach kommend nach Dettingen. Ihm kam ein Pkw Seat, hellgrün, neueres Modell, entgegen, welcher offensichtlich gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hatte, so dass der 20-jährige nach rechts ausweichen musste, sich schließlich sogar um 180 Grad drehte und im gegenüberliegenden Bankett zum Stehen kam. Hierbei entstand ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 5000 Euro. Bei der Unfallaufnahme konnte bislang nicht geklärt werden, ob der Fahrzeugführer des Seat den Unfall bemerkt hatte. Zeugen des Unfalls mögen sich beim Polizeirevier Konstanz, unter Tel.: 07531 995-2222, melden.
Schüsse in Schrebergartenanlage (17.04.2020/ 23:45h)
Singen-Gottmadingen - Durch Zeugen wurde dem Polizeirevier Singen mitgeteilt, dass in der Schrebergartenanlage Kabisland in Gottmadingen in der Friedhofstraße schussähnliche Geräusche wahrgenommen wurden. Zuvor seien dort Personen beim Feiern vernommen worden. Tatsächlich konnten eingesetzte Polizeibeamte eine nicht unerheblich alkoholisierte männliche Person (26 Jahre) mit einem Luftgewehr in einem Schrebergarten antreffen. Der Mann gab an, ebenfalls Schüsse wahrgenommen zu haben, weshalb er selbst mit dem Luftgewehr einmal in die Luft geschossen habe. Weiter vermeldete er, dass er zwar im Besitz einer Schreckschusswaffe sei, aber nicht damit geschossen habe. Die Schreckschusswaffe selbst konnte nicht aufgefunden werden. Dafür wurden abgeschossene Hülsen und scharfe Munition aufgefunden. Da es sich bei dem Mann um einen Bundeswehrsoldaten handelte, wurde er an die Feldjäger überstellt. Das Luftgewehr wurde einbehalten. Außerdem muss sich der Beschuldigte nun wg. Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten.
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