POL-KN: (Konstanz) Über das Wochenende mehrere Verstöße gegen die Corona im Landkreis Konstanz (01.05.2020-03.05.2020)
Konstanz (ots)
Auch über das vergangene Wochenende mussten die Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidiums Konstanz bei ihren Kontrollen leider mehrere Verstöße gegen die Corona-Verordnung feststellen.
Offensichtlich schrecken auch die zu erwartenden hohen und empfindlichen Bußgelder und Geldstrafen einzelne immer noch nicht davor ab - ungeachtet der Tatsache, dass sie durch ihr unvernünftiges Verhalten sich selbst und andere durch die Möglichkeit einer Infektion gefährden - gegen die geltende Corona-Verordnung zu verstoßen. So wurden von Beamten des Polizeireviers Singen insgesamt acht junge Männer bei den Tischtennisplatten an der Aach auf Höhe der Straße "Entenweg" kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass drei der zusammenstehenden Männer bereits mehrmals wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung angezeigt worden waren. Diese Personen erwartet nun ein empfindliches Bußgeld.
Die meisten Verstöße, die am WE verzeichnet wurden, betrafen das Verbot des Verweilens im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen. Oft konnten vier und mehr Personen angetroffen werden, die sich zum Alkoholkonsum verabredet hatten. Auch kamen mehrere Verstöße zur Anzeige, da sich mehr als zwei Personen, die nicht zum gleichen Hausstand gehörten, in einem Fahrzeug befanden.
Sowohl am Freitag als auch am Sonntag mussten die Betreiber einer Pizzeria und einer Shisha-Bar in Singen von Beamten angezeigt werden, da diese trotz des bestehenden Betriebsverbotes Personen bewirtet hatten. Die Gäste wurden wegen Nichteinhaltung des Mindestabstandes angezeigt.
Das Polizeipräsidium Konstanz appelliert nach wie vor an seine Bürgerinnen und Bürger - bleiben Sie weiterhin vernünftig und halten Sie sich an die einschränkenden Vorgaben der Corona-Verordnung. Schützen Sie dadurch sich selbst, Ihre Angehörigen und alle anderen. Es ist nicht Ziel und Zweck der polizeilichen Kontrollen, Sie bei einem Verstoß zu ertappen, welcher mit empfindlichen Strafen geahndet wird. Ziel und Zweck der Kontrollen und Überprüfungen ist die Einhaltung der Verordnung zum Schutze aller.
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Tatjana Deggelmann
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