POL-KN: (Konstanz, Bodman-Ludwigshafen, Zimmern ob Rottweil) Erhebliche Verstöße gegen die Corona-Verordnung durch Geburtstagsfeiern und Zusammenkunft einer freichristlichen Gemeinde (06. - 07.02.2021)
Konstanz, Bodman-Ludwigshafen, Zimmern ob Rottweil - Landkreise Konstanz u. Rottweil (ots)
Über das vergangene Wochenende musste die Polizei wegen erheblichen Verstößen gegen die Corona-Verordnung im Sinne der enthaltenen Regelungen zur Ansammlung von Personen einschreiten und zwei Geburtstagsfeiern mit teils über 30 Personen in Bodman-Ludwigshafen und Konstanz sowie eine Zusammenkunft von über 100 Personen einer freichristlichen Gemeinde in Zimmern ob Rottweil auflösen. In Ludwigshafen feierte ein 51-Jähriger am Samstagabend mit 33 weiteren Personen in einem Raum eines Reiterhofes in seinen Geburtstag hinein, ohne sich, wie auch die anderen Teilnehmer der Geburtstagsfeier, an die geltende Corona-Verordnung zu halten. Bei der folgenden Auflösung der Feier durch mehrere eingesetzte Polizeistreifen zeigten sich die teils erheblich alkoholisierten Personen äußerst uneinsichtig und es kam seitens des 51-Jährigen und einer weiteren Person zu Widerstandshandlungen gegen die eingesetzten Beamtinnen und Beamten. Auch in der Berchenstraße in Konstanz musste am Samstagabend in einem Wohnhaus eine Geburtstagsfeier eines 26-Jährigen mit mehreren Gästen wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung aufgelöst werden. Nur widerwillig folgte die Gruppe der Auflösung der Geburtstagsfeier. Am Sonntagabend folgte in Zimmern ob Rottweil eine Auflösung einer Zusammenkunft von über 100 Personen einer freichristlichen Gemeinde in einer angemieteten Räumlichkeit in der Heerstraße. Anstatt der vom Ordnungsamt genehmigten 30 Personen nahmen 105 Personen an dem Gottesdienst teil. Zudem hielten sich etwa ein Drittel der Anwesenden nicht an die vorgegebene Maskenpflicht; auferlegte Teilnehmerlisten wurden vom Veranstalter des Gottesdienstes nicht ordentlich geführt. Auf Anordnung des zuständigen Bürgermeisteramtes musste der Gottesdienst beendet und die Zusammenkunft der anwesenden Personen aufgelöst werden. Hier zeigten sich sowohl der Veranstalter als auch die Gottesdienstbesucher kooperativ und einsichtig und folgten der Auflösung.
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