POL-KN: Information des Polizeipräsidiums Konstanz zu den sogenannten "Spaziergängen"
Polizeipräsidium Konstanz (ots)
Derzeit finden in vielen Städten und Gemeinden sogenannte "Spaziergänge" statt, bei denen die Teilnehmenden gegen Corona-Maßnahmen protestieren und sich dazu in den sozialen Medien und auf Messenger-Diensten verabreden.
Auch wenn dabei der harmlose Begriff "Spaziergang" verwendet wird, handelt es sich rechtlich um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes. Anderslautende Informationen sind nicht zutreffend.
Die Versammlungsfreiheit ist in Deutschland ein hohes Gut und Teil der Grundrechte. Jedoch sind mit der Ausübung dieses Rechts auch Pflichten verbunden, die einzuhalten sind:
- Versammlungen unter freiem Himmel müssen mindestens 48 Stunden im Voraus bei der Gemeinde, in der die Versammlung stattfinden soll, angemeldet werden.
- Dabei muss eine Versammlungsleiterin oder ein Versammlungsleiter benannt werden, die/der auch während der Versammlung vor Ort sein muss (oder alternativ eine namentlich benannte Vertretung).
- Auflagen der Versammlungsbehörde und der Polizei wie z.B. die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes und die Einhaltung von Mindestabständen müssen von allen Teilnehmenden beachtet werden. Das ist vor allem in der aktuellen Pandemiesituation wichtig und dient dem Gesundheitsschutz aller!
Die Polizei wird gemeinsam mit den Versammlungsbehörden auf die Einhaltung dieser Regeln und Pflichten achten. Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und die CoronaVO werden konsequent geahndet. Es drohen empfindliche Bußgelder.
Die Teilnahme an einer behördlich verbotenen Versammlung kann auch eine Strafanzeige nach sich ziehen! Informieren Sie sich daher im Vorfeld und hinterfragen Sie kritisch die Behauptungen in Messenger-Chats und in sozialen Netzwerken.
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Dieter Popp
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