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Polizeipräsidium Konstanz

POL-KN: Hinweise des Polizeipräsidiums Konstanz zu Silvester

Landkreise Konstanz, Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis (ots)

In der Nacht von Sonntag auf Montag werden viele den anstehenden Jahreswechsel mit dem Zünden von Böllern, Feuerwerkskörpern und Raketen feiern und so das neue Jahr 2024 begrüßen. Da dieses Jahr Silvester auf einen Sonntag fällt, ist der Kauf von Feuerwerkskörpern im Einzelhandel schon ab dem heutigen Donnerstag möglich.

Doch Vorsicht: Immer wieder passieren am Jahreswechsel durch unsachgemäße Anwendung von Feuerwerkskörpern oder sogar durch die Benutzung von nicht zugelassenen Raketen und Böllern schwere Unfälle, die den Rettungsdienst, die Feuerwehr und die Polizei beschäftigen. Nicht selten haben solche Unfälle schwere und auch dauerhafte Folgen für Menschen und Tiere oder ziehen teils hohe Sachschäden nach sich. Damit Sie gut und gesund in das neue Jahr 2024 wechseln, möchte Sie das Polizeipräsidium Konstanz auch dieses Jahr wieder auf einige Sicherheitshinweise aufmerksam machen:

Feuerwerkskörper sind pyrotechnische Erzeugnisse, deren Erwerb und Verwendung den gesetzlichen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes sowie der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz unterliegen:

   - Entsprechend ihrer Gefährlichkeit werden pyrotechnische 
     Erzeugnisse in Klassen beziehungsweise Kategorien eingeteilt. 
     Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik der Klasse I oder 
     Kategorie 1 ist nur Personen gestattet, die mindestens das 12. 
     Lebensjahr vollendet haben. Hierbei handelt es sich 
     beispielsweise um Wunderkerzen, Knallerbsen oder sogenannte 
     Kinderfeuerwerke. Bei dem Umgang mit Pyrotechnischen 
     Erzeugnissen der Klasse II oder Kategorie 2 müssen Personen, die
     mit diesen verkehren beziehungsweise umgehen mindestens das 18. 
     Lebensjahr vollendet haben. Erzeugnisse dieser Kategorie sind 
     zum Beispiel Feuerwerksraketen, Böller, Vulkane und Fontänen.
   - In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper abgebrannt werden die
     ein CE-Zeichen und ein Zulassungszeichen, eine sogenannte 
     Registriernummer, aufweisen. Weiterhin müssen diese Erzeugnisse 
     eine Artikelbezeichnung, Angaben zum Hersteller oder zum 
     Einführer sowie eine Gebrauchsanweisung aufweisen.
   - Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist ohne Ausnahmegenehmigung 
     nur im Zeitraum vom 31.12.2023, 0 Uhr, bis 01.01.2024, 24 Uhr, 
     erlaubt!
   - Für den jeweiligen Wohnort könnte es auch in diesem Jahr 
     Verbotszonen für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern geben. Die 
     Polizei empfiehlt daher, sich über bestehende 
     Allgemeinverfügungen bereits im Vorfeld bei ihrer Stadt- oder 
     Gemeindeverwaltung zu erkundigen.

Darüber hinaus gibt die Polizei folgende Unfallverhütungstipps, um ein ungetrübtes Silvester feiern zu können:

   - Feuerwerkskörper der Klassen I und II sowie der Kategorien 1 und
     2 dürfen nur im Freien abgefeuert werden!
   - Halten Sie sich an die beigefügten Gebrauchsanweisungen!
   - Beachten Sie die vorgegebenen Sicherheitsabstände! Achten Sie 
     darauf, dass sich keine Bäume, Stromleitungen, Tankstellen oder 
     leicht entflammbare Gegenstände in der Nähe des Abbrennortes 
     befinden!
   - Schließen Sie die Fenster und Türen ihrer Wohnung oder ihres 
     Hauses vollständig! Leicht entflammbare Gegenstände sollten Sie 
     auf Balkonen oder Terrassen wegstellen!
   - Böller und sonstige Feuerwerkskörper beim Anzünden nicht in der 
     Hand halten. Böller gehören auf den Boden, Raketen z. B. in eine
     Glasflasche.
   - Basteleien mit Feuerwerkskörpern ist eine häufige Unfallursache 
     an Silvester. Also: Finger weg!
   - Blindgänger sollten auf keinen Fall ein weiteres Mal gezündet 
     werden.

Nähere Informationen zum Silvesterfeuerwerk erhalten Sie unter:

https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/225-silvesterfeuerwerk/

https://www.bam.de/Navigation/DE/Aktuelles/Silvester/silvester.html

Ihr Polizeipräsidium Konstanz

Rückfragen bitte an:

Dieter Popp
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-1012
E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell

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