POL-KN: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz - 39-Jähriger nach mehreren Diebstählen in Haft (01.12.2024)
Steißlingen, Volkertshausen (ots)
Durch Hinweise couragierter Zeugen ist es der Polizei in den Nächten auf Samstag und Sonntag gelungen, einen Mann festzunehmen, der im Verdacht steht zahlreiche Diebstähle begangen zu haben.
Samstagnacht gegen 02.30 Uhr beobachteten drei junge Männer wie ein Mann zwei Kanister vom Grundstück eines Bauernhofs in der Hauptstraße in Steißlingen zu einem Auto trug, diese einlud und davonfuhr. Als die drei daraufhin nachschauten wo der Mann herkam, fanden sie auf dem Hof weitere augenscheinlich frisch gefüllte und zum Abtransport bereitgestellte Kanister mit Dieselkraftstoff auf und verständigten die Polizei. Die umgehend mit mehreren Streifenwagen fahndenden Beamten trafen kurz darauf am Kreisverkehr in der Ramsener Straße auf das Auto und nahmen den 39 Jahre alten Fahrer vorläufig fest.
Bei der anschließenden Absuche eines in der Nähe gelegenen alten Speditionsgeländes stellten die Polizisten ein Lager mit rund 20 weiteren gefüllten Dieselkanistern fest.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Konstanz schließlich zunächst auf die Straße entlassen.
Offensichtlich von der vorläufigen Festnahme der letzten Nacht unbeeindruckt, beging der 39-Jährige in der darauffolgenden Nacht auf Sonntag erneut einen Diebstahl. Der Tatverdächtige erbeutete aus einer Scheune im Hinterhof eines Anwesens in der Hauptstraße in Volkertshausen mehrere Arbeitsmaschinen, die er sich bereits an der Straße zur Abholung bereitgelegt hatte, als wiederum Zeugen auf ihn aufmerksam wurden. Es gelang ihnen den Tatverdächtigen, der zunächst flüchtete, im Bereich der Hauptstraße 4 zu stellen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
Nach einer erneuten Rücksprache mit dem Bereitschaftsstaatsanwalt ordnete dieser die vorläufige Festnahme bis zur Vorführung bei einem Haftrichter am Folgetag an. Dieser erließ schließlich auf Antrag der das Ermittlungsverfahren leitenden Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen. Er kam in eine Justizvollzugsanstalt.
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